Wer kann den Sozialausweis erhalten?
Hartz IV-Empfänger, Sozialhilfeempfänger nach dem 3. und 4. Kapitel des SGB XII sowie jugendliche Arbeitslose bis zur Vollendung Ihres 25. Lebensjahres.
Nachweis:
Aktueller Alg II-Bescheid. Sozialhilfeempfänger nach dem 3. und 4. Kapitel benötigen keinen Nachweis. Der jugendliche Arbeitslose muss nachweisen, dass er keinen Ausbildungsplatz bzw. Arbeitsplatz gefunden hat und das Entlassungszeugnis der Schule mitbringen, wenn er weder beim Arbeitsamt gemeldet ist bzw. keine Sozialhilfe erhält.
Ausstellung des Sozialausweises
Für jedes berechtigte Familienmitglied wird ein eigener Ausweis ausgestellt. Bei Antragstellung ab dem 6. Lebensjahr wird ein Lichtbild der Größe 38 x 52 mm benötigt.
Gültigkeit des Sozialausweises
Die Gültigkeitsdauer des Ausweises kann bis zu einem Jahr betragen und danach wieder verlängert werden. Nach Beendigung der Anspruchsvoraussetzungen (z.B. bei Wegzug oder Ausscheiden aus der Sozialhilfe) ist der Ausweis wieder an das Sozialamt zurück zu geben.
Mit dem Sozialausweis können z.Zt. folgende Vergünstigungen in Anspruch genommen werden:
Der Sozialausweis berechtigt zur kostenlosen Benutzung der Stadtbusse und des Freibades. Darüber hinaus zur kostenlosen Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen wie Konzerten, Theateraufführungen und Ausstellungen. Auch die Teilnahme an Maßnahmen und Veranstaltungen der Jugendpflege und des Jugendhauses sind im Einzelfall bis zu einem Betrag von 26,-- € kostenfrei. Des Weiteren gewährt u.a. die Rheinwelle eine Ermäßigung auf den Eintrittspreis sowie verschiedene Vereine in Ingelheim Vergünstigungen.
Allgemeine Hinweise:
Die Vergünstigungen können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden.
Der Sozialausweis ist nicht übertragbar und dient nicht als Identitätsnachweis.
Bei widerrechtlicher Benutzung wird der Sozialausweis eingezogen. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Auf Verlangen wird der/die Inhaber/In des Sozialausweises gebeten, sich zusätzlich mit dem Personalausweis auszuweisen.
Ausgabe der Sozialausweise:
Die Ausgabe der Sozialausweise erfolgt durch die Sachbearbeiter der Sozialhilfe.




















