- 1:
Tourismus. - 2:
Rheinland-Pfalz-Tag. - 3:
Stadt. - 4:
Rathaus. - 5:
Bürgerservice. - 6:
Kultur-Freizeit-Sport. - 7:
Bildung & Soziales. - 8: Wirtschaft.
- 8.1:
Wirtschaftsstandort. - 8.2: Einkaufen.
- 8.3: Wohnen.
- 8.4: Einzelhandelsgutachten.
- 8.5: Fördermaßnahmen.
- 8.6: Veranstaltungen.
- 8.7: Gestaltungspreis.
- 8.8: Branchen.
- 8.9: Einheitlicher Ansprechpartner.
- 8.10:
Stadtmarketing. - 8.11: Ingelheim aktiv.
- 8.12: Stellenausschreibung.
- 8.13: öffentliche Ausschreibungen.
- 8.1:
- 9:
News. - 10: Web-Links.
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Das Wetter in Ingelheim
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Förderung von Unternehmen
Die Stadt Ingelheim am Rhein – Stabsstelle Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing – gewährt nach Maßgabe der beiden nachfolgenden Richtlinien Förderungen für mittelständische Unternehmen, die in Ingelheim Investitionen durchführen wollen. Die Zuwendungen sollen die Durchführung von Maßnahmen erleichtern, die die Erwerbs- und Wirtschaftsstruktur verbessern und die städtische Wirtschaftskraft stärken. Sie sollen Investitionsanreize geben, um die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen anzuregen und zu unterstützen.
Das hier nachzulesende Gewerbeförderungsprogramm richtet sich an gewerbliche mittelständische Unternehmen. Zuwendungen können für Investitionsvorhaben im Rahmen der Existenzgründung und Existenzsicherung, Errichtung einer neuen Betriebsstätte, Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte sowie Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte gewährt werden. Der maximale Förderzuschuss beträgt 100.000,-- €:
Gewerbeförderungsprogramm der Stadt Ingelheim am Rhein
Anforderungskatalog zu Anträgen zum Gewerbeförderungsprogramm
Das folgende Förderprogramm wurde speziell für Kleinstunternehmen der Branche „Einzelhandel“ konzipiert. Zuwendungszweck sind Investitionsmaßnahmen bei Existenzgründung, Existenzsicherung sowie Errichtung, Umbau, Ausbau oder Modernisierung von Ladengeschäften bzw. Verkaufsstellen im Stadtzentrum und in den Stadtteilzentren. Der maximale Förderzuschuss beträgt 5.000,-- €:
Förderung von Kleinstunternehmen im Einzelhandel
Geltungsbereich der Förderrichtlinie:
Stadtzentrum | Nieder-Ingelheim | Ober-Ingelheim
Freiweinheim | West
Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Als Ansprechpartner für Fragen und Beratung steht die Stabsstelle Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing gerne zur Verfügung:
Nicole Isinger, Tel.: 06132/782-208, E-Mail:
nicole.isinger(at)ingelheim.de
Jens Ackermann, Tel.: 06132/782-293, E-Mail:
jens.ackermann(at)ingelheim.de




















