- 1:
Tourismus. - 2:
Rheinland-Pfalz-Tag. - 3:
Stadt. - 4: Rathaus.
- 4.1:
Stadtrat. - 4.2:
Ortsbeirat. - 4.3: Haushaltsplan.
- 4.4:
öffentl. Bekanntmachung. - 4.5: Verwaltungsgliederung.
- 4.6: Behörden.
- 4.7:
Satzungen-Richtlinien. - 4.8: Formulare.
- 4.9: Bebauungspläne.
- 4.10: Stadtrechtsausschuss.
- 4.11:
Wahlen. - 4.12: Seniorenbeirat.
- 4.13:
Migration-Integration. - 4.14:
Jugendfreizeitheim Emmerichshütte. - 4.15: Jugendabteilung.
- 4.15.1:
Angebote. - 4.15.2: Mitarbeiter und Zuständigkeiten.
- 4.15.3: Aktuell.
- 4.15.4: Spielleitplanung.
- 4.15.5:
KiTas. - 4.15.6: Schulen.
- 4.15.7: Links.
- 4.15.1:
- 4.16:
Jugend- und Kulturzentrum. - 4.17:
Agenda 21.
- 4.1:
- 5:
Bürgerservice. - 6:
Kultur-Freizeit-Sport. - 7:
Bildung & Soziales. - 8:
Wirtschaft. - 9:
News. - 10: Web-Links.
Zuletzt im Gästebuch
Montag, 23-01-12 08:22
Weinummer Karl:
Auf dem Stadtplatz sind [...]
Montag, 28-11-11 17:19
Andreas Herzog:
Liebe Ingelheimer, wie [...]
Montag, 14-11-11 22:02
Gabriele Tschache:
Hallo, auch wir sind [...]
Das Wetter in Ingelheim
[Your user agent does not support frames or is currently configured not to display frames. However, you may visit the related document.]
Jugendabteilung der Stadt Ingelheim am Rhein
Allgemeines
Die Jugendabteilung der Stadt Ingelheim organisiert in sehr vielen Bereichen Angebote für Kinder- und Jugendliche. Die Büros befinden sich im Ingelheimer Rathaus. Von dort aus wird folgendes verwaltet:
- die Jugendpflege (oder auch kommunale Jugendarbeit)
- das Jugend- und Kulturzentrum Yellow
- der Jugendtreff "Joy" in Groß-Winternheim
- der Jugendtreff "Die Palm" in Frei-Weinheim
- das Kinder- und Freizeitheim „Emmerichshütte“
- die städtischen Kindertagesstätten
- die Ingelheimer Grund- und Hauptschulen
Die Jugendabteilung der Stadt Ingelheim bietet überall dort Programme und Projekte an, wo Bürger, insbesondere Kinder und Jugendliche dies wünschen und wo freie Träger (Vereine) entsprechende Angebote nicht machen können oder wollen. Die Jugendabteilung ist kein Jugendamt im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und ist somit auch nur zum Teil für die Maßnahmen zuständig, die dieses Gesetz vorschreibt. Insbesondere Jugendschutzmaßnahmen und Jugendhilfeangebote, die über die Prävention hinausgehen, sind Sache der Kreisverwaltung als Träger des zuständigen Jugendamtes.
Inhaltliche Zielsetzung
Die Arbeit der Jugendabteilung ergibt sich aus dem gesellschaftlichen Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe. Diese hat das Ziel die Lebensbedingungen und Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Die Grundlagen findet man im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Außerdem werden durch diesen Auftrag jugendrelevante Auswirkungen anderer Politikbereiche beachtet und beeinflusst.
Die kommunale Jugendarbeit ist Kinder- und Jugendfreizeitarbeit. Wir organisieren Angebote, die Kinder- und Jugendliche freiwillig in ihrer Freizeit nutzen können. Im Einzelnen sind das folgende Bereiche:
- Außerschulische Kinder- und Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher, künstlerischer und technischer Bildung
- Kinder- und Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit
- Arbeitswelt-, schul-, und familienbezogene Kinder- und Jugendarbeit
- Internationale Jugendarbeit
- Kinder- und Jugenderholung
- Jugendberatung
- Präventionsprojekte
Die Grundlagen fast aller hier aufgeführten Bereiche, ergeben sich aus dem § 11 des SGB VIII. Diese setzten wir in vielfältige Projekte um.




















