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Stadtzentrumsentwicklung

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Das Stadtzentrum von Ingelheim soll attraktiver gestaltet und das Angebot an Einkaufsmöglichkeiten erweitert und verbessert werden. Dies ist seit vielen Jahren das Ziel von Politik, Verwaltung und das Anliegen der Ingelheimer Bürgerinnen und Bürger. Die Chancen dieses Ziel zu erreichen sind in greifbare Nähe gerückt. Im Zentrum von Ingelheim steht eine größtenteils unbebaute Fläche von 18.000 qm zur Bebauung zur Verfügung. Mit dem so genannten Eckwertebeschluss des Stadtrates vom April 2005, wonach auf dieser Fläche zusätzliche attraktive vorzugsweise großflächige Verkaufsflächen geschaffen werden sollen, wurde die konkrete Planungsphase eingeleitet.

 

 

In den Jahren 2005 und 2006 wurde ein bundesweites Investoren-Auswahlverfahren zur Einzelhandelsbebauung Georg-Rückert-Straße durchgeführt. Dieses Verfahren, das bereits weit vorangeschritten war, musste jedoch wegen einer aktuellen Rechtsprechung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf aufgehoben werden.

Der Beschluss des OLG Düsseldorf vertritt die Auffassung, dass ein kommunales Investoren-auswahlverfahren für einen Grundstücksverkauf mit Bauverpflichtung an einen Investor dem europäischen Vertragsrecht unterliegt.

 

Die Grundstückvergabe mit städtebaulichem Vertrag erfolgt in einem zweistufigen EU-weiten Verfahren:

 

1. Teilnahmewettbewerb

2. Verhandlungsverfahren

 

In einem ersten Schritt (Teilnahmewettbewerb) wurde ein Bewerberauswahlverfahren mit Bekanntmachung im Amtsblatt der EU durchgeführt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 7. Juli 2008 über die eingegangenen Teilnahmeanträge für das weitere Vergabeverfahren entschieden. Aufgrund des von der Stadt Ingelheim europaweit bekannt gemachten Teilnahmewettbewerbs hatten sich zwei Investoren beworben. Einer dieser Bewerber konnte wegen nicht vollständig vorgelegter Nachweise und Unterlagen für das weitere Verhandlungsverfahren nicht zugelassen werden.

 

Demzufolge beschloss der Haupt- und Finanzausschuss, für das weitere Verhandlungsverfahren die Investorengemeinschaft HBB/Molitor zuzulassen, die ihre Eignung anhand vollständiger Bewerbungsunterlagen nachgewiesen hat. 
 

HBB/Molitor hat fristgerecht ein erstes, so genanntes indikatives Angebot eingereicht. Aktuell wird dieses seitens der Stadtverwaltung Ingelheim auf vollständige Einhaltung der Mindestbedingungen und Beachtung der sonstigen Vorgaben des Vergabeverfahrens geprüft. In diese Prüfung hat die Verwaltung hinsichtlich der architektonisch-städtebaulichen, verkehrlichen und der einzelhandelstrukturellen Beurteilung auch externe Fachleute eingebunden. Im Anschluss an diese Prüfungen werden die Verhandlungen mit dem Bieter über Einzelheiten des Angebotes aufgenommen.

 

Aufgrund der Förmlichkeit des Vergabeverfahrens ist das Angebot zunächst vertraulich zu behandeln. Die Verwaltung schließt nicht aus, dass nach einer Konkretisierung des Angebotes und mit Zustimmung des Bieters eine Information der Öffentlichkeit möglich sein wird.