- 1:
Tourismus. - 2:
Rheinland-Pfalz-Tag. - 3:
Stadt. - 4: Rathaus.
- 4.1:
Stadtrat. - 4.2:
Ortsbeirat. - 4.3: Bürger- u. Ratsinformation.
- 4.4: Bürger-Echo.
- 4.5: Haushaltsplan.
- 4.6:
öffentl. Bekanntmachung. - 4.7: Verwaltungsgliederung.
- 4.8: Behörden.
- 4.9:
Satzungen-Richtlinien. - 4.10: Formulare.
- 4.11:
Bebauungspläne. - 4.12: Flächennutzungsplan.
- 4.13: Stadtrechtsausschuss.
- 4.14: Wahlen.
- 4.14.1: Wahlschein.
- 4.14.2: Bekanntmachungen.
- 4.14.3: Wahllokale.
- 4.14.4: Wahlergebnisse.
- 4.15: Seniorenbeirat.
- 4.16:
Migration-Integration. - 4.17:
Jugendfreizeitheim Emmerichshütte. - 4.18:
Jugendabteilung. - 4.19:
Jugend- und Kulturzentrum. - 4.20:
Agenda 21.
- 4.1:
- 5:
Bürgerservice. - 6:
Kultur-Freizeit-Sport. - 7:
Bildung & Soziales. - 8:
Wirtschaft. - 9:
News. - 10: Web-Links.
Wahlbüro
Marco Koch
Rathaus
Raum 26
Neuer Markt 1
55218 Ingelheim am Rhein
Telefon: 06132 782-121
Telefax: 06132 782-130
E-Mail:
wahlen@ingelheim.de
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Wahl zur Oberbürgermeisterin/ zum Oberbürgermeister am 28. August 2011 bzw. Stichwahl am 11.September 2011
Wer tritt zur Wahl an?
1. Christlich Demokratische Union Deutschlands – CDU
Bewerberin:
- Breyer, Eveline
Publizistin
wohnhaft: Kirchstraße 43
55218 Ingelheim am Rhein
2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD
Bewerber:
- Claus, Ralf
Bürgermeister
wohnhaft: Im Mühlengarten 3
55218 Ingelheim am Rhein
3. FINKENAUER
Bewerber:
- Finkenauer, Hans Jürgen
Verwaltungsbeamter
wohnhaft: Hugo-Loersch-Straße 14
55218 Ingelheim am Rhein
4. KNAUFF
Bewerber:
- Knauff, Manfred
Pensionär, Verlagsmanager
wohnhaft: Am Zuckerlottchen 31
55218 Ingelheim am Rhein
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG und alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Tag der Wahl
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in Ingelheim
eine Wohnung innehaben oder
- bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung innehaben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlbenachrichtigung
Jeder, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält per Post eine schriftliche Wahlbenachrichtigung. Diese werden zwischen dem 22.07. und dem 07.08.2011 verschickt.
Auf der Wahlbenachrichtigung sind der Wahlraum, die Stimmbezirksnummer und die Wählerverzeichnis-Nummer vermerkt. Bewahren Sie diese auf, damit sie am Wahltag griffbereit ist. Auf der Rückseite finden Sie einen Vordruck für die Beantragung eines Wahlscheins bzw. von Briefwahlunterlagen.
Sie haben bis zum 07. August 2011 noch keine Benachrichtigung erhalten?
Dann melden Sie sich bitte bei der Stadtverwaltung Ingelheim – Wahlamt - San-Pietro-Zimmer, Zimmer Nr. 26, Neuer Markt 1, 55218 Ingelheim am Rhein oder telefonisch unter den Nummern 06132-782121 oder 782215 oder per mail an:
wahlen(at)ingelheim.de
Wo und wann wird gewählt?
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Stadt Ingelheim am Rhein ist in 16 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Wahlbezirk und Wahlraum sind auf den Wahlbenachrichtigungen angegeben.
Die Wahl findet statt am Sonntag, 28. August 2011 (Stichwahl 11. September 2011) von
8 bis 18 Uhr. Die Stimmabgabe kann auch durch Briefwahl erfolgen.
Wie wird gewählt?
Gewählt wird per Stimmzettel, den jeder Wähler in seinem Wahlraum erhält. Die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis oder Reisepass sind zur Wahl mitzubringen.
Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme.
Wahlschein und Briefwahl
Wer am Wahltag aus einem wichtigen Grund nicht in seinem Wahlraum wählen kann bzw. seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, benötigt einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Beantragt werden können diese Unterlagen im Wahlamt des Rathauses, und zwar
mündlich
schriftlich
per Telegramm
per Telefax
per E-Mail
per Internet
Mittels Briefwahl kann auch direkt im Briefwahlbüro im Rathaus gewählt werden. Es ist ab 25.07.2011 bis zum Wahltag geöffnet.
Bekanntmachungen (PDF):
Folgende gesetzliche Grundlagen zur Durchführung der Wahl zur Oberbürgermeisterin/ zum Oberbürgermeister liegen zu Grunde:
das Kommunalwahlgesetz (KWG)
die Kommunalwahlordnung (KWO)
Kann ich per Briefwahl wählen?
Wählen können nur die Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis berechtigt ausschließlich zur Stimmabgabe im Wahlraum desjenigen Stimmbezirks, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist.
Wer durch Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein. Dieser muss bei der Stadtverwaltung beantragt werden.
Wie beantrage ich Briefwahl?
Die Wahlberechtigten können die Briefwahlunterlagen oder einen Wahlschein bei der Stadtverwaltung Ingelheim schriftlich beantragen. Dafür eignet sich das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Antragsformular. Der Antrag ist ausreichend frankiert an folgende Adresse zu schicken oder dort abzugeben:
Falls die Wahlbenachrichtigung nicht oder noch nicht vorliegt, kann auch formlos der Antrag gestellt werden:
per Telegramm
per Telefax
mündlich direkt bei dem Wahlamt
per E-Mail an
wahlen(at)ingelheim.de
allerdings nicht telefonisch!
Wahlschein bzw. Briefwahlunterlagen können auch
online beantragt werden oder
im Briefwahlbüro im Rathaus der Stadt Ingelheim am Rhein
Was muss ich beachten?
Die Wahlbenachrichtigung enthält unter anderem die Wählerverzeichnis- und Stimmbezirksnummer. Beides wird für die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen benötigt. Warten Sie daher die Zustellung Ihrer Wahlbenachrichtigung ab, bevor Sie einen Antrag stellen. Wer drei Wochen vor der Wahl noch keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich bei dem Wahlamt der Stadt Ingelheim am Rhein erkundigen.
Bei der Beantragung per E-Mail sind der Name, der Vorname und die Anschrift (Straße, Postleitzahl, Ort) des Antragstellers anzugeben. Damit eine zweifelsfreie Identifikation des Antragstellers möglich ist, sollten auch das Geburtsdatums und die Wählerverzeichnis- sowie Stimmbezirksnummer mitgeteilt werden. Falls die Zustellung der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse gewünscht wird, muss die Versandadresse angegeben werden.
Die Vorschriften für die Beantragung der Briefwahl sind inzwischen bürgerfreundlicher gestaltet worden. So müssen die Wahlberechtigten nun die Gründe, die sie an einer Stimmabgabe im Wahllokal hindern, nicht mehr angeben.
Der Wahlberechtigte kann eine dritte Person beauftragen, für ihn den Wahlschein samt Briefwahlunterlagen entgegenzunehmen. Diese muss mittels einer schriftlichen Vollmacht gegenüber der Stadt Ingelheim angezeigt sein. Die beauftragte Person darf nur maximal vier Bevollmächtigungen dieser Art annehmen und muss dies auch gegenüber der Stadt Ingelheim versichern.
Im Falle der Vorlage einer Vorsorge- bzw. Generalvollmacht muss eine konkrete Bevollmächtigung für die Beantragung eines Wahlscheins für die Oberbürgerwahl vorhanden sein.
Wie wähle ich per Briefwahl?
Wurde die Erteilung des Wahlscheins genehmigt, ergeben sich für die Wahlberechtigten unterschiedliche Möglichkeiten, ihr Wahlrecht auszuüben:
a)
Sie können Ihre/n Wahlschein/e samt Briefwahlunterlagen persönlich beim Briefwahlbüro im Rathaus abholen oder von einer bevollmächtigten Person (schriftliche Vollmacht erforderlich) dort abholen lassen.
b)
Sie können sich die Unterlagen aber auch per Post zusenden lassen.
Das den Briefwahlunterlagen beigefügte Merkblatt informiert über die richtige Handhabung der Stimmabgabe.
Die ausgefüllten Wahlscheine und Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig vor der Wahl wieder bei der Stadtverwaltung eingehen.
Selbstverständlich kann auch direkt im Briefwahlbüro (Rathaus) mittels Briefwahl gewählt werden.
Gibt es eine Antragsfrist?
Wahlscheine können bis zum zweiten Tag vor der Wahl, Freitag, 26. August 2011 (Stichwahl 9. September 2011), 18.00 Uhr, beantragt werden. Am Samstag, 27. August 2011 (Stichwahl 10. September 2011) von 10.00 – 12.00 Uhr und sogar bis zum Wahltag darf dies erfolgen (Sonntag, 28. August 2011 bzw. bei einer Stichwahl am 11. September 2011 von 8.00 – 15.00 Uhr), wenn eine plötzliche Erkrankung bei der wahlberechtigten Person eingetreten ist und sie deshalb den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Die plötzliche Erkrankung muss nachgewiesen sein.
Die Briefwahlunterlagen sollten möglichst so frühzeitig beantragt werden, dass der von der Wählerin bzw. dem Wähler gekennzeichnete Stimmzettel rechtzeitig vor der Wahl wieder bei der Stadtverwaltung Ingelheim eingeht.
Briefwahl: Wahlschein online beantragen
Sie können am Wahltag nicht in Ihrem Wahlraum wählen gehen und möchten Ihre Stimme per Briefwahl abgeben? Dann benötigen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.
Mit OLIWA, dem Onlinewahlschein, können Sie Beides online beantragen. Er hilft Ihnen auch bei der Suche nach Ihrem Wahlraum und zeigt Ihnen den Weg dorthin.
Und so funktionier´s:
Klicken Sie hierzu den Link zu
OLIWA an. Benutzerfreundlich führt Sie das Programm durch das Formular. Per Mausklick senden Sie Ihren Antrag ab.
Übertragen werden die Daten über das sichere Kommunalnetz per SSL-Verschlüsselung.
Hier geht es zu:
Ihre Wahlunterlagen erhalten Sie per Post. Sie können den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen aber auch persönlich bei Ihrer Stadtverwaltung Ingelheim, Neuer Markt 1, 55218 Ingelheim am Rhein, abholen.
Öffnungszeiten Wahlbüro:
Montag – Mittwoch | 8.30 – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr |
Donnerstag | 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr |
Freitag | 8.30 – 12.00 Uhr |
|
|
freitags vor der Wahl | 8.30 – 18.00 Uhr |
samstags vor der Wahl | 10.00 – 12.00 Uhr |
am Wahlsonntag | 8.00 – 15.00 Uhr |
Sollten noch Fragen bestehen wenden Sie sich gerne an das Briefwahlbüro im Rathaus.
Stadtverwaltung Ingelheim
Wahlamt
San-Pietro-Zimmer, Zimmer Nr. 26
Neuer Markt 1
55218 Ingelheim am Rhein
Telefon: 06132-782121 oder 782215
Fax: 06132-782134
E-Mail:
wahlen(at)ingelheim.de





















