Mieter und Käufer haben mit dem Energieausausweis die Möglichkeit, den Energiebedarf oder -verbrauch verschiedener Gebäude unkompliziert bundesweit miteinander zu vergleichen. Für Hausbesitzer ist der Energieausweis eine Orientierungshilfe und ein optimaler Einstieg in die energetische Modernisierung ihres Gebäudes. Denn er weist die energetischen Mängel des Hauses auf und zeigt, mit welchen wirtschaftlichen Maßnahmen seine Energiebilanz verbessert werden kann. Wird das Haus neu vermietet, verkauft oder verpachtet, ist der Hauseigentümer verpflichtet, den Kauf- oder Mietinteressenten einen Energieausweis auf Nachfrage vorzuzeigen.
Es gibt zwei Arten des Energieausweises: Den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis legt lediglich die Verbrauchswerte der vergangen Jahre zugrunde, die stark vom Verhalten der Bewohner abhängen. Die deutsche Energieagentur (dena) empfiehlt hingegen den Bedarfsausweis. Zur Ausstellung berechnet ein Energieberater anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten den Energiebedarf – unabhängig vom Nutzerverhalten. Der energetische Zustand des Hauses sowie mögliche Sanierungsmaßnahmen, mit denen der Zustand verbessert und der Wert der Immobilie gesteigert werden kann, lassen sich so deutlich exakter darstellen. Herzstück eines jeden Energieausweise ist die Farbskala: Ähnlich wie das Energieeffizienz-Label, das heute bei Elektrogeräten selbstverständlich ist, hilft eine Skala von Grün nach Rot im neuen Energieausweis den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung abzuschätzen. Bewegen sich die Werte im roten Bereich, muss mit sehr hohen Heizkosten gerechnet werden. Liegen die Werte dagegen im grünen Bereich, werden diese vermutlich überschaubar bleiben.
Einen Energieausweis benötigt der Eigentümer nur wenn er sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet. Dann muss er den Energieausweis dem potenziellen Interessenten vorlegen, zum Beispiel im Rahmen einer Wohnungs- oder Hausbesichtigung. Eigentümer, die ihr Gebäude selbst bewohnen, benötigen keinen Energieausweis. Seit dem 1. Juli 2008 ist der Energieausweis Pflicht für Wohngebäude, die bis einschließlich 1965 gebaut wurden und ab dem 1. Januar 2009 für alle jüngeren Wohngebäude.
Quelle: www.zukunft-haus.info/energieberatung-planung/energieausweis/rund-um-den-energieausweis.html