Bescheinigung Geburt

Zuständig ist das Standesamt des Ortes, an dem Ihr Kind geboren ist.
Bitte nehmen Sie mit den Mitarbeitern dieses Standesamtes – zweckmäßigerweise schon vor Geburt des Kindes – Kontakt auf und informieren sich dort, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind.
Sofern die Geburt in Ingelheim am Rhein erfolgte, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter.
Geburtsurkunde
Geburtsurkunden erhalten Sie beim jeweiligen Geburtsstandesamt.
Die Urkunden dürfen an die betreffenden Personen und an Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel und so weiter) ausgehändigt werden.
Die Geburtsurkunde kann auch online angefordert werden
Gebühren
Die Gebühr für eine Geburtsurkunde beträgt 12 Euro.
Sollten Sie gleichzeitig mehrere Ausfertigungen benötigen, reduziert sich die Gebühr auf 6 Euro pro Folgeexemplar.