Sterbefall
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Der Tod ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dort anzuzeigen.
Mitgebracht werden müssen:
- die Todesbescheinigung („Leichenschauschein“)
- die Geburtsurkunde bzw. begl. Abschrift des Geburtsregisters des Verstorbenen
oder, falls dieser verheiratet, geschieden oder verwitwet war:
- bei Eheschließungen die Eheurkunde bzw. begl. Abschrift des Eheregisters, gegebenenfalls mit Eintrag der Scheidung bzw. des Todes des Ehegatten.
- Gegebenenfalls die Lebenspartnerschaftsurkunde (evtl. mit Vermerk über die Auflösung bzw. den Tod des Partners)
- falls der Verstorbene nicht in Ingelheim am Rhein gemeldet war, ein erweiterte Melderegisterauskunft des Einwohnermeldeamtes des Wohnsitzes.
Nur in Ausnahmefällen können die Urkunden nachträglich vorgelegt werden (zum Beispiel bei Geburt oder Heirat in den ehemaligen deutschen Ostgebieten). In diesen Fällen erfolgt die Rückstellung der Beurkundung des Sterbefalles.
Sterbeurkunden
Sterbeurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das den Tod beurkundet hat.
Urkunden dürfen ausgehändigt werden an den Ehepartner oder Verwandte in gerader Linie (Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und so weiter)
Gebühren
Die Gebühr für eine Sterbeurkunde beträgt 12 Euro.
Sollten Sie gleichzeitig mehrere Ausfertigungen benötigen, reduziert sich die
Gebühr auf 6 Euro pro Folgeexemplar
Die Sterbeurkunde kann absofort auch online beantragt werden.
Leichenpass
Leichen dürfen in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt (deutsch, englisch, französisch und italienisch).
Voraussetzungen
- Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Bestattungsunterlagen vorliegen, das heißt Todesbescheinigung mit Vermerk des Standesamts über Eintragung in das Sterbebuch; ansonsten Rückstellungsbescheinigung
- Vorlage der Sterbeurkunde
- Bei nicht natürlichem Tod muss die Freigabe der Staatsanwaltschaft vorliegen
- Bescheinigung über die vorschriftsmäßige Einsargung
- eventuell Einbalsamierungsbescheinigung
Ansprechperson
Oliver Natusch
- Funktion:
Standesbeamter - Abteilung:
Abteilung für allgemeine Ordnungsaufgaben, Personenstandswesen und Vollzugsdienst - Ordnungs- und Standesamt
Telefon: +49 6132 782-228
Telefax: +49 6132 782-163
E-Mail: standesamt(at)ingelheim.de
Monika Machens
- Funktion:
Standesbeamtin - Abteilung:
Abteilung für allgemeine Ordnungsaufgaben, Personenstandswesen und Vollzugsdienst - Ordnungs- und Standesamt
Telefon: +49 6132 782-305
Telefax: +49 6132 782-163
E-Mail: standesamt(at)ingelheim.de
Angela Rühlmann
- Funktion:
Standesbeamtin - Abteilung:
Abteilung für allgemeine Ordnungsaufgaben, Personenstandswesen und Vollzugsdienst - Ordnungs- und Standesamt
Telefon: 06132 782 276
E-Mail: standesamt(at)ingelheim.de