Leitfaden für Veranstaltungen
Straßenfeste, Märkte und Großveranstaltungen bereichern das soziale Leben und stellen eine willkommene Abwechslung in Ingelheim dar. Diese Veranstaltungen haben eine gemeinsame Voraussetzung: Sie müssen sorgfältig geplant und von verschiedenen Behörden genehmigt werden.
Da Sie je nach Art und Konzept Ihrer Veranstaltung verschiedene Bewilligungen und Genehmigungen benötigen, ist eine frühzeitige Planung unerlässlich.
Treten Sie möglichst zwei Monate vor der Veranstaltung mit der Verwaltung in Kontakt. So stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Genehmigungen rechtzeitig vorliegen und Ihre Veranstaltung reibungslos und erfolgreich durchgeführt werden kann.
Dieser Leitfaden fasst zusammen, was bei Veranstaltungen zu bedenken ist und wie viel Vorlaufzeit notwendig ist, um eine solche zu planen.
Checkliste für Veranstalter
Was wird benötigt: Sondernutzungserlaubnis, siehe Kapitel 3.1 im Leitfaden
Wo einzuholen: Ordnungsamt
Was wird benötigt: Genehmigung + Beschilderungsplan siehe Kapitel 3.1 im Leitfaden
Wo einzuholen: Ordnungsamt
Was wird benötigt: Ausnahmegenehmigung wegen Lärm nach dem LImSchG, siehe Kapitel 3.4 im Leitfaden
Wo einzuholen: Amt für Umwelt- und Grünplanung
Was wird benötigt: Gestattung, siehe Kapitel 3.2 im Leitfaden
Wo einzuholen: Ordnungsamt
Was wird benötigt: Nachweis über Hygieneschulung
Wo einzuholen: Gesundheitsamt
Was wird benötigt: Sondernutzungserlaubnis, siehe Kapitel 3.3 im Leitfaden
Wo einzuholen: Ordnungsamt
Was wird benötigt: Sondernutzungserlaubnis, siehe Kapitel 3.3 im Leitfaden
Wo einzuholen: Ordnungsamt
Was wird benötigt: Genehmigung, siehe Kapitel 3.5 im Leitfaden
Wo einzuholen: Kreisverwaltung
Was wird benötigt: Mitteilung an das Fachamt, siehe Kapitel 3.8 im Leitfaden
Wo einzuholen: Amt für Bauen, Planen und Umwelt
Was wird benötigt: Festsetzung nach der Gewerbeordnung, siehe Kapitel 3.7 im Leitfaden
Wo einzuholen: Ordnungsamt
Was wird benötigt: Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsgesetz, siehe Kapitel 3.6 im Leitfaden
Wo einzuholen: Ordnungsamt
Was wird benötigt: Veranlassung durch den Veranstalter selbst, Kapitel 4.7 im Leitfaden
Wo einzuholen: direkte Abstimmung mit den Institutionen