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Ankommen in Ingelheim

Ankommen in Ingelheim

Auf diese Seite finden Sie erste Informationen zu verschiedenen Angeboten in Ingelheim, die für Sie von Interesse sein können. Detaillierte Informationen zu den Angeboten finden Sie jeweils auf den angegeben Internetseiten.

На цій сторінці Ви знайдете загальну інформацію про різноманітні пропозиції в Інгельхаймі, які можуть Вас зацікавити. Детальну інформацію про пропозиції можна знайти на вказаних інтернет-сторінках.


Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Sie wollen Ihr Angebot ebenfalls aufnehmen lassen? Melden Sie sich gerne an: flucht(at)ingelheim.de

Список не претендує на повноту.
Якщо Ви маєте додаткові ідеї, будь ласка, зареєструйте їх за наступним посиланням: flucht(at)ingelheim.de



Informationen für Vertriebene aus der Ukraine:

  • Aufenthalt - Законне проживання

    Der Rat der EU hat am 4. März 2022 das Bestehen eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG festgestellt. Dieser Beschluss wurde bereits am 4. März 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist somit an diesem Tag auch in Kraft getreten.

    Mit Inkrafttreten des Beschlusses wird § 24 AufenthG für den im Ratsbeschluss umfassten Personenkreis unmittelbar zur Anwendung kommen; das heißt, dass ab diesem Zeitpunkt die entsprechenden Titel erteilt werden können.
    Mehr Infos unter: FAQ - zur Fluchtaufnahme aus der Ukraine mffki.rlp.de

    Mit der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie in der Regel eine sog. Fiktionsbescheinigung, die Sie für alle weiteren Behördenkontakte benötigen. Die Fiktionsbescheinigung wird schon mit dem Vermerk versehen werden, dass Ihnen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erlaubt ist.

    Sobald dies angesichts der großen Zahl von Personen, die um vorübergehenden Schutz nachsuchen, möglich ist, wird die Fiktionsbescheinigung von der Ausländerbehörde durch eine Aufenthaltserlaubnis ersetzt. Diese wird grundsätzlich als eigenständiges Dokument im Scheckkarten-Format mit Speicherchip und mit einer Gültigkeitsdauer bis zum 4. März 2024 ausgestellt. Die Aufenthaltserlaubnis kann auch in der Form eines Klebeetiketts ausgestellt und in Ihrem Reisepass angebracht werden. In diesem Fall ist die vorherige Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung gegebenenfalls entbehrlich. Eine Gebühr für die Ausstellung wird in keinem Fall erhoben.

    Zur Erteilung der Fiktionsbescheinigung und Erstellung des Aufenthaltstitels wird die Ausländerbehörde die im Rahmen der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt registrierten Personen anschreiben und einen Vorsprachetermin zur Abarbeitung des weiteren Verfahrens vergeben. Bitte beachten: Da die Anträge nacheinander abgearbeitet werden, kann es hier voraussichtlich zu Wartezeiten kommen.

    Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. berät globale/binationale Paare und Familien kostenfrei in rechtlichen Fragen (per Telefon): https://www.verband-binationaler.de/beratung 

    Each One Teach One (EOTO) e.V. aus Berlin berät Schwarze Studierende aus der Ukraine in rechtlichen Fragen kostenfrei und bietet online-Meetings zu verschiedenen rechtlichen Fragestellungen an: https://www.eoto-archiv.de/ 

    Telegram-Gruppe „Black Community Support for People Fleeing Ukraine“ teilt und diskutiert aktuelle Informationen zu aufenthaltsrechtlichen Fragen von internationalen Studierenden (auf Englisch).

    Umsetzung Durchführungsbeschluss vorübergehender Schutz, Merkblatt Rechte & Pflichten vorübergehender Schutz Englisch (PDF)

    Umsetzung Durchführungsbeschluss vorübergehender Schutz, Merkblatt Rechte & Pflichten vorübergehender Schutz Ukrainisch (PDF)

  • Wohnraum - Житло

    Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die im Landkreis Mainz-Bingen ankommen und die unmittelbar nach Einreise durch Vermittlung von Verwandten, Bekannten oder sonstigen Dritten über eine dauerhafte Unterkunft hier verfügen können, sollen diese Unterkunft nutzen und sich zeitnah anmelden, um eine Registrierung auszulösen. Dauerhafte Unterkunft in diesem Sinne bedeutet, dass die Unterbringung in einer solchen Unterkunft für mehrere Wochen und Monate gesichert sein muss.

    Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die über keine dauerhafte Unterkunft verfügen, sollen sich bitte unverzüglich zur Aufnahmestation in Ingelheim (Holzhäuser, Außenliegend 117 a-c) begeben, wo eine Notunterbringung, sowie zeitnahe Erstregistrierung erfolgt.

    Sollten am Wochenende oder abends Gruppen von Flüchtlingen ohne private Unterkunftsmöglichkeiten in Ingelheim ankommen, empfiehlt es sich, die Polizei unter der 110 zu kontaktieren. Ansonsten dient werktags die Stadtverwaltung direkt als Anlaufstelle:

    Telefon: 06132 782-890
    E-Mail: flucht(at)ingelheim.de

    Im Rahmen der Asylbewerberleistungen können bei Vorliegen eines Mietvertrages die angemessenen Unterkunftskosten übernommen werden. 
    Die Angemessenheit bemisst sich nach dem derzeit gültigen Mietspiegel des Landkreises Mainz-Bingen. 
    Diesen finden Sie unter: 
    https://www.mainz-bingen.de/default-wAssets/docs/Familie-Jugend-Asyl-Gesundheit-Soziales/Jobcenter/finanzielle-Leistungen-JobCenter/Sonstiges/Uebersicht-angemessene-KdU-2021.pdf 

    Wir weisen darauf hin, dass vor Abschluss eines Mietvertrages eine Mietbescheinigung, die von Vermieter auszufüllen und bei der Fachstelle Asyl einzureichen ist:
    Mietbescheinigung (PDF)

    Wer privaten Wohnraum zur Verfügung stellt (Gästezimmer, etc.) ohne diesen zu vermieten, hat die Möglichkeit mit den Menschen, die man untergebracht hat, eine Nebenkostenvereinbarung oder eine Nutzungsvereinbarung schriftlich zu vereinbaren. Diese können bei der Fachstelle Asyl eingereicht werden und werden auf Angemessenheit geprüft. Bei Angemessenheit können die Kosten gewährt und auch direkt an die Wohnungsgeber gezahlt werden. Hierzu ist aber wiederum, wie bei Mietverträgen, eine formlose Abtretungserklärung notwendig. 


    Der Deutsche Caritasverband hat einen Leitfaden zur Unterbringung Geflüchteter in privatem Wohnraum erstellt. Der Leitfaden enthält eine hilfreiche Checkliste für Personen, die Geflüchtete aus der Ukraine privat aufnehmen möchten, um Enttäuschungen und Missverständnisse bei einer längerfristigen Unterbringung auf beiden Seiten zu vermeiden.
    Der Leitfaden kann heruntergeladen werden: https://www.caritas.de/cms/contents/caritas.de/medien/dokumente/pressemeldungen/leitfaden-private

     

  • Haustiere - домашні тварини

    Geflüchtete, die Haustiere mitgebracht haben, wird gebeten sich nach Ankunft in Ingelheim bei der zuständigen Veterinärbehörde, das heißt dem Veterinäramt bei der Kreisverwaltung, melden. Der Gesundheitsstatus des Tieres muss im Hinblick auf die Tollwut festgestellt werden und gegebenenfalls müssen Maßnahmen eingeleitet werden (Isolierung, Tollwut-Antikörper-Bestimmung, Tollwut-Impfung, Kennzeichnung).


    Besucheranschrift
    Große Langgasse 29
    55116 Mainz
    Telefon +49 6131 69333-0
    Telefax +49 6131 69333-4098

    Mehr Infos unter:
    https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/einreise-heimtiere-ukraine.html

  • Finanzielle Leistungen - Фінансова підтримка

    Ukrainische Geflüchtete können ab sofort Leistungen nach dem AsylbLG erhalten.

    Personen mit Lichtbildausweis, die dauerhaft in Ingelheim untergebracht sind und Leistungen in Form von Regelbedarf, Krankenhilfe etc. benötigen, können Asylbewerberleistungen beantragen. 

    Bitte vereinbaren Sie dazu vorher einen Termin mit der Fachstelle Asyl:
    Telefon 06132/782-312 oder -343
    E-Mail: asyl(at)ingelheim.de
    Dazu müssen folgende Unterlagen ausgefüllt werden: 
    Vereinfachter Antrag auf Asylbewerberleistungen DE-EN(PDF) / DE-UKR (PDF)
    Anmeldung (PDF)
    Wohnungsgeberbestätigung (PDF)
    Sollten Sie keinen Drucker haben, so erhalten Sie die Formulare vor Ort. Wir sind gerne behilflich beim Ausfüllen der Formulare. 

    Personen ohne Lichtbildausweis oder ohne Wohnraum sollen sich bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung melden, genauso wie Personen, die keine ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen, sondern einem Drittstaat angehören. Diese werden dann in die Erstaufnahmen aufgenommen. 

    Kontakt Ausländerbehörde des Landkreises Mainz-Bingen:
    Georg-Rückert-Straße 11
    55218 Ingelheim am Rhein
    Telefon: 06132/787-0
    E-Mail: auslaenderbehoerde(at)mainz-bingen.de

    Personen, die keine Leistungen benötigen, sollen sich bitte schnellstmöglich beim Einwohnermeldeamt anmelden. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin beim Einwohnermeldeamt unter 06132/782-870.

    Besucheradresse Einwohnermeldeamt:
    Bahnhofstraße 2
    55218 Ingelheim am Rhein
    E-Mail: einwohnermeldeamt(at)ingelheim.de

    Bitte beachten:
    - Menschen, die Geflüchtete in ihrer Privatwohnung aufnehmen und selbst Mieter sind, kontaktieren vor dem Ausfüllen der Wohnungsgeberbestätigung bitte ihren Vermieter, um ihn in Kenntnis zu setzen.
    - Derzeit besteht kein Anspruch auf Vergütung für die Aufnahme von Geflüchteten in privaten Wohnraum (z.B. Gästezimmer, etc.).
    - Im Falle der Ausreise der betroffenen Person aus Deutschland besteht die Pflicht, sich vorher beim Einwohnermeldeamt abzumelden.
    - Nachdem Sie Leistungen bei der Fachstelle Asyl beantragt haben oder sich beim Einwohnermeldeamt angemeldet haben, werden Sie von der Ausländerbehörde des Landkreises Mainz-Bingen zwecks Aufenthalt kontaktiert.
    - Es gilt derzeit die 3G-Regel in allen Gebäuden der Stadtverwaltung. Der Zutritt ist nur geimpft, genesen oder mit negativem Testnachweis möglich. Eine Übersicht über Teststellen im Stadtgebiet gibt es hier (bitte klicken)

  • Medizinische Versorgung - Медична підтримка

    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz enthalten auch akute medizinische Versorgung. Wenn Sie Leistungen bei der Fachstelle Asyl beantragen, erhalten Sie bei Bedarf einen Krankenbehandlungsschein. Damit können Sie zum Arzt gehen. 

    Für Geflüchtete aus der Ukraine mit Behinderung und chronische Erkrankungen bittet die LAG Selbsthilfe RLP Unterstützung. 

    Kontakt:
    Kaiserstr. 42
    55116 Mainz
    Telefon: 06131-336280 (Mo.-Fr.: 8 bis 16 Uhr)
    Email: j.schweizer(at)lag-sb-rlp.de oder pfleiderer(at)lg-sb-rlp.de

    Informationsmaterialien in ukrainischer Sprache zum Schutz vor dem Coronavirus finden Sie unter www.infektionsschutz.de.

    Geflüchtete können sich ohne Termin im Impfzentrum Mainz-Bingen gegen COVID-19 impfen lassen. Dieses finden Sie in der Konrad-Adenauer-Straße 51/5 in 55128 Ingelheim. Aufklärungsbögen in ukrainischer Sprache sind vorhanden, für weitere Aufklärungen ist eine Begleitperson als Übersetzungshilfe ratsam. Hinweis: ausgenommen vom Impfen ohne Termin sind Impfungen von Kindern unter 12 Jahren. Hierzu bitten wir um vorherige Absprache unter impfzentrum(at)mainz-bingen.de

    Umfangreiches Material zur Coronapandemie auf Ukrainisch: Materialien auf Ukrainisch - infektionsschutz.de

    Psychologische Betreuung: Die Mainzer Malteser haben eine Beratungsstelle zur psychosozialen Betreuung ukrainischer Flüchtlinge gegründet. Vier Psychologen sollen sich in Zukunft um traumatisierte Frauen und Kinder kümmern.

    Mehr Infos: https://www.malteser.de/ukraine-hilfe.html 

  • Dolmetscherpool - Перекладачі

    Sie brauchen einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin?

    Melden Sie sich bei uns: 06132/782-890 oder flucht(at)ingelheim.de

  • Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge - Неповнолітні біженці без супроводу

    Ansprechpartner für unbegleitete Jugendliche ist das Kreisjugendamt:

    Frau Michel: 787-13080
    Frau Balzer: 787-13112
    Das Kreisjugendamt kümmert sich um Unterbringung, Clearing etc.

    Außerhalb der Bürozeiten ist die Polizei Ansprechpartner: 110

  • Sicher unterwegs sein - бути безпечним на шляху

  • Mit dem Auto unterwegs