Kinder und Jugendliche

Schulbuchausleihe / Lernmittelfreiheit

Schulbuchausleihe / Lernmittelfreiheit

Im Bundesland Rheinland-Pfalz ist die Schulbuchausleihe für Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen der Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Realschulen plus, Gymnasien, Kollegs und Integrierten Gesamtschulen möglich. Ebenfalls an der Ausleihe teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler, die ein berufliches Gymnasium, eine Fachoberschule an der Realschule plus, die Berufsfachschule I oder II, die dreijährige Berufsfachschule, die höhere Berufsfachschule oder die Berufsoberschule I oder II besuchen.

Eltern oder Schülerinnen und Schüler, die volljährig sind, bekommen bei der Schulbuchausleihe Schulbücher und Druckschriften wie zum Beispiel Arbeits- und Übungshefte auf Antrag kostenfrei. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Einkommen eine bestimmt Grenze nicht überschreitet.

Liegt das Einkommen über der Grenze, besteht die Möglichkeit Schulbücher gegen eine Gebühr auszuleihen.

Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist freiwillig.

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