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Stadtverwaltung
Neues Gesetz: Änderung bei Zahlungen an die Verwaltung
In diesem Zusammenhang weist die Stadtkasse darauf hin, dass zum Stichtag 9. Oktober 2025 bei allen Überweisungen als Zahlungsempfänger „Stadtverwaltung Ingelheim“ anzugeben ist. Betreffende Bürgerinnen und Bürger sowie Dienstleistungsunternehmen werden gebeten, dies bei künftigen Zahlungen zu beachten und den genannten Empfängernamen dahingehend anzupassen.
Zum Hintergrund: Das neue Gesetz sieht konkret vor, dass künftig bei jeder SEPA-Überweisung der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN automatisch abgeglichen wird – der sogenannte Empfängerabgleich. Damit soll das Risiko von Betrugsfällen sowie Zahlendrehern bei der Eingabe von Bankverbindungen deutlich reduziert werden.
Sollte es dennoch aus ungeklärten Ursachen zu Fehlermeldungen kommen, erhalten Sie im Folgenden eine Übersicht über die Konten der Stadtkasse:
Konten der Stadtkasse:
Volksbank Darmstadt Mainz
Empfänger: Stadtkasse Ingelheim
DE74 5519 0000 0028 3830 16
MVBMDE55
Deutsche Bank
Empfänger: Stadt Ingelheim
DE74 5507 0040 0042 4044 00
DEUTDE5M
Sparkasse Rhein Nahe
Empfänger: Stadt Ingelheim am Rhein
DE16 5605 0180 0031 0032 62
MALADE51KRE
Commerzbank
Empfänger: Stadt Ingelheim
DE38 5504 0022 0290 2666 00
COBADFFXXX
Landesbank BW
Empfänger: Stadt Ingelheim am Rhein
DE83 6005 0101 7401 5018 88
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