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Kirchenaustritt Erklärung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus einer Religionsgemeinschaft austreten möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beurkunden.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Stadt IngelheimEine persönliche Vorsprache ist notwendig. Bitte vereinbaren Sie daher einen Termin, gerne per Mail (standesamt@ingelheim.de) oder telefonisch. Bitte bringen Sie zum vereinbarten Termin Ihren Personalausweis mit. Eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 € wird fällig. Diese kann vor Ort in bar oder durch Kartenzahlung beglichen werden.
Zuständige Stelle
Der Kirchenaustritt erfolgt bei der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten der Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltes.
Voraussetzungen
Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft können Sie erklären, wenn Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Wenn Sie das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann Ihr gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für Sie zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen ihren Willen erklärt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist.
Zudem können Sie Angaben zum Taufort machen. Diese Angaben sind jedoch freiwillig.Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 30,00 €Vorkasse: NeinGebühr für den KirchenaustrittWelche Fristen muss ich beachten?
Die Austrittserklärung wird mit dem Ablauf des Tages wirksam, an dem die Niederschrift der Austrittserklärung unterzeichnet worden oder die schriftliche Erklärung der zuständigen Stelle zugegangen ist. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Stadt Ingelheim
An das Ordnungs- und Standesamt der Stadt Ingelheim am Rhein (Bahnhofstraße 2, 55218 Ingelheim am Rhein).