- Rathaus • Politik
- Wohnen • Umwelt
- Leben • Freizeit
- Dienstleistungen
- TESTumgebung Schulung
Ehrenamtlich Beauftragte
Ehrenamtlich Beauftragte der Stadt Ingelheim am Rhein
Lärmschutzbeauftragter
Kontakt
Michael Becker
Tel.: 0177/3167095
E-Mail: laermschutzbeauftragter(at)ingelheim.deZuständigkeit und Ziele seiner Arbeit
- Der Lärmschutzbeauftragte nimmt in neutraler Funktion, vorbehaltlich der gesetzlichen Zuständigkeiten, eine Mittlerrolle zwischen den Bürger*innen und allen anderen Beteiligten am öffentlichen Leben (Behörden, Betriebe, Verbände etc.) wahr. Er wirkt durch seine Arbeit auf die Vermeidung bzw. Verringerung von Lärmbelastungen hin.
- Die Zuständigkeit erstreckt sich auf alle Lärmereignisse im öffentlichen Raum im Gebiet der Stadt Ingelheim am Rhein. Dabei ist der Bereich Fluglärm von besonderer Bedeutung, insbesondere in den Stadtteilen Großwinternheim (Flugrouten) und Wackernheim (Flugrouten und Höhenlage).
- Nachbarschaftsstreitigkeiten sind ausgenommen.Arbeitsinhalte
- Der Lärmschutzbeauftragte nimmt lärmbezogene Anliegen insbesondere der Bürger*innen entgegen.
- Der Lärmschutzbeauftragte unterstützt im Bedarfsfall die Kommunikation mit den zuständigen Ansprechpartner*innen in der Verwaltung oder bei sonstigen Stellen. Er nimmt Anliegen der Bürger*innen entgegen und bespricht diese in regelmäßig stattfindenden Besprechungen (je nach Bedarf monatlich, vierteljährlich etc.) mit der Verwaltung um entsprechende Lösungen herbeizuführen. Er kann bei Bedarf die Themen auch vermittelnd weiterhin begleiten.
- Daneben ist der Lärmschutzbeauftragte mit entsprechenden öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen im vorbeugenden Lärmschutz tätig. Dazu gehört auch, die politisch Handelnden in allen Bereichen für das Thema Lärmschutz zu sensibilisieren und auf entsprechende Maßnahmen, beispielsweise in der Bauleitplanung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten hinzuweisen.
- Der Lärmschutzbeauftragte erstellt jeweils zum 1. November eines Jahres einen Jahres-Lärmschutzbericht, in dem er über seine Arbeit, insbesondere die von ihm beobachteten Lärmereignisse und -belastungen berichtet und im Bedarfsfall Vorschläge unterbreitet, mit welchen konkreten Maßnahmen den Belastungen begegnet werden könnte.
- Der Lärmschutzbeauftragte ist insbesondere auch Ansprechpartner in Sachen Fluglärm. Er berichtet jährlich über die Messergebnisse der Ingelheimer Fluglärmmessstationen. Er informiert über zu erwartenden Veränderungen, beispielsweise durch die Ausbaumaßnahmen am Frankfurter Flughafen oder Änderungen von Flugrouten. Er nimmt als beratendes Mitglied an der Arbeitsgruppe Flughafenerweiterung bei der Kreisverwaltung teil und begleitet das gemeinsame Klageverfahren der rheinhessischen Gemeinden zur Südumfliegung. Er begleitet die Arbeit des durch den Zweckverband Layenhof gebildeten Lärmschutzbeirates für den Flugplatz auf dem Layenhof.
- Der Lärmschutzbeauftragte ist bei der Weiterentwicklung des Ingelheimer Lärmaktionsplanes eingebunden.
- Der Lärmschutzbeauftragte ist unparteiisch tätig und unterliegt der besonderen Treuepflicht gemäß § 21 Gemeindeordnung. Er berät den Stadtrat und die Ortsbeiräte in allen lärmschutzrelevanten Themen.
- Der Lärmschutzbeauftragte erhält die Möglichkeit, an themenbezogenen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Fahrradbeauftragter
Bequem und sicher mit dem Fahrrad durch unsere Stadt. Ansprechpartner - seit Februar 2009 im Amt - der erste ehrenamtliche Fahrradbeauftragte der Stadt Ingelheim am Rhein:
Kontakt:
Erich Dahlheimer
Raiffeisenstraße 7
55218 Ingelheim am Rhein
Telefon: +49 6132 1774
E-Mail: fahrradbeauftragter(at)ingelheim.deAufgaben:
Zum Beispiel Mitwirkung bei:
- der Überprüfung bestehender Fahrradwege in punkto Sicherheit
- der Planung und Gestaltung neuer Fahrradwege
- der Erstellung beziehungsweise Umsetzung des ersten Radwegeplanes für die Stadt Ingelheim am Rhein
Erich Dahlheimer kümmert sich um Wünsche und Anregungen der Bürger*innen zur Verbesserung des Radwegenetzes und ist Vermittler zu den zuständigen Abteilungen der Stadtverwaltung. Anrufe und E-Mails nimmt er gerne entgegen. Falls es die Situation erfordert ist er selbstverständlich auch bereit einen Ortstermin wahrzunehmen.
Stadtteilkümmerer
Die Stadtteilkümmerer sind als feste Ansprechpartner*innen in den Stadtteilen Ingelheim-West, Frei-Weinheim und Sporkenheim, Nieder-Ingelheim und Ober-Ingelheim unterwegs und stehen nicht nur Senior*innen zur Verfügung. Sie sind als Lotsen und Vermittler tätig und haben ein Ohr für Sorgen und Probleme der Bewohner*innen im Quartier. Durch den unmittelbaren Kontakt zu den Menschen sehen sie am ehesten, wo Hilfe notwendig ist. Die Kümmerer stehen den Bürger*innen unentgeltlich zur Seite. Sie stellen Kontakte zur Stadtverwaltung her und helfen unterstützend. Sie helfen bei Fragen zu dem häuslichen Umfeld und aus dem alltäglichen Leben, geben Hilfestellung beim Ausfüllen von Formularen und gehen auf Veränderungen in der Alltagssituation der Personen ein.
Kontakte
Frei-Weinheim und Sporkenheim
Marco Rockert
Telefonsprechstunde: donnerstags 17 bis 18 Uhr
Persönliche Sprechstunde nach telefonischer Vereinbarung
Telefon: +49 6132 80 58 23Ingelheim West
Dorothea Priesmeyer
Telefonsprechstunde dienstags 19 bis 20 Uhr
Persönliche Sprechstunde im MGH jeden vierten Dienstag im Monat von 15 bis 16 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung
Telefon: +49 151 568 60243Nieder-Ingelheim
Ingrid Feser
Persönliche Sprechstunde nach telefonischer Vereinbarung
Telefon: +49 6132 1433
E-Mail: ifeser(at)yahoo.deOber-Ingelheim
Wolfgang Stwrtetschka
Telefonsprechstunde: mittwochs 15 bis 16 Uhr
Persönliche Sprechstunde nach telefonischer Vereinbarung und jeden dritten Dienstag eines Monats von 15 bis 16 Uhr im Café Henry’s,
Marktplatz Ober-Ingelheim
Telefon: +49 160 3 7 67 818Behindertenbeauftragte
Der Stadtrat hat ehrenamtlich tätige Behindertenbeauftragte der Stadt Ingelheim gewählt.
Kontakte:
Annegrit Kleinschnieder
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Telefon: +49 6132 89 61 74
E-Mail: behindertenbeauftragte[at]ingelheim.de
Manfred Seiler
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Telefon: +49 176 45907146
E-Mail: behindertenbeauftragte[at]ingelheim.deDie wesentlichen Aufgaben sind:
- Vertretung der Belange von Menschen mit Behinderung in den kommunalen Gremien
- Begleitung von städtischer Bauplanung und städtischen Bauvorhaben unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit und der Behindertenfreundlichkeit
- Ansprechpartner*innen für Menschen mit Behinderung
Sprechstunde der ehrenamtlichen BehindertenbeauftragtenEs finden regelmäßige Sprechstunden der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten in Ingelheim sowie in Heidesheim statt. Hier steht Ihnen Annegrit Kleinschnieder und Manfred Seiler persönlich mit ihrem Fachwissen unterstützend zur Seite.
Die Termine der Sprechstunden werden auf unserer Homepage, in der Allgemeinen Zeitung und dem Ingelheimer Kurier veröffentlicht.Gleichstellungsbeauftragte
Nach dem Gesetz sind Frauen und Männer gleichberechtigt (Grundgesetz Art. 3, Abs. 2). Es können sich alle Bürger*innen der Stadt Ingelheim am Rhein, die sich in der Familie, im Beruf oder im öffentlichen Leben aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt fühlen und Auskunft oder Beratung und Unterstützung benötigen, an die Gleichstellungsbeauftragte wenden. Alle Anliegen werden selbstverständlich vertraulich behandelt!
Kontakt:
Regina Barroso da Silva
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim
Telefon: +49 6132 51 58 642
E-Mail: gleichstellungsbeauftragte[at]ingelheim.de
Sprechstunde Gleichstellungsbeauftragte:
abwechselnd in den Stadtteilen, wird separat bekannt gegeben.Weitere Kontakte:
"Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen" (rund um die Uhr):
+49 8000 116 016"Hilfetelefon sexueller Missbrauch":
+49 800 22 555 30Frauennotruf Mainz e.V.:
Telefon: +49 6131 221 213
E-Mail: info(at)frauennotruf-mainz.deAufgaben:
- Hilfe bei der Durchsetzung gleichstellungsrelevanter Themen und Rechte
- Beratung und Hilfestellung im Falle von Benachteiligung am Arbeitsplatz, bei der Arbeitssuche oder in der Familie
- Einbeziehung der Beratungsstellen und Hilfsangebote des Netzwerkes RLP sowie der Jugendhilfe
- Planung von Veranstaltungen, die auf eine Verbesserung der Situation von Frauen, Mädchen, Jugendlichen und Personen mit anderen Geschlechteridentitäten hinarbeiten
- Planung von genderspezifischen Angeboten
- Förderung der Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen in Erziehung, Schule und Gesellschaft
- Zusammenarbeit mit frauenpolitischen Netzwerken auf Landesebene und kommunaler Ebene, wie zum Beispiel VuC, Zonta, Soroptimistinnen, Pro-Familia oder Terre de Femme
- Einbindung von Ressourcen und Netzwerken vor Ort, zum Beispiel Mehrgenerationenhaus, MütZe, Weiterbildungszentrum, Yellow, Bürgerbüros, Schulen und Vereine
- Unterstützung der Mitarbeit in den Flüchtlingsbeiräten
- Förderung von Dialog, Zuhören und eine gemeinsame Suche nach Lösungen
Schiedsperson
Ingelheimer Schiedspersonen
Bezirk I:
Stadtgebiet nördlich der Bahnlinie mit den Stadtteilen West, Frei-Weinheim, Sporkenheim und Im Blumengarten.
Bürositz ist das Bürgerhaus Frei-Weinheim, 1. OG, Rheinstraße 236
Dr. Markus Flock, Telefon: 06132 - 44 95 25, E-Mail markus.flock@schiedsmann.deBezirk II:
Stadtgebiet südlich der Bahnlinie mit den Stadtteilen Nieder-Ingelheim, Ober-Ingelheim, Zentrum und Großwinternheim.
Bürositz ist das Stadtteilhaus Ober-Ingelheim im Dachgeschoss des Altbaus, Bahnhofstraße 119
Josef Schön, Telefon: 06132 - 71 25 06, E-Mail josef.schoen(at)schiedsmann.deBezirk III:
Stadtteile Heidesheim, Wackernheim, Bereiche Heidenfahrt, Uhlerborn
Bürositz: Burg Windeck, Heidesheim
Eva Wareing, Telefon: 06132 84 323, E-Mail schiedsfrau-ingelheim@gmx.netDie Sprechstunden erfolgen nach vorheriger telefonischer Vereinbarung. Die Schiedspersonen vertreten sich gegenseitig. Zuständig ist grundsätzlich die Schiedsperson, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt.
Postanschrift für Schiedspersonen: Fridtjof-Nansen Platz 1, 55218 IngelheimWas ist eine Schiedsperson?
Sehr häufig werden bei Streitigkeiten in Bagatellsachen die Gerichte angerufen, ohne dass die Parteien vorher den Versuch einer außergerichtlichen Schlichtung unternommen haben. Am Ende eines solchen Verfahrens stehen neben dem erstrittenen oder verlorenen Recht meist gescheiterte nachbarschaftliche Beziehungen und für den Unterlegenen hohe Gerichtskosten.
Hier bietet die Schiedsamtsordnung des Landes Rheinland-Pfalz die Möglichkeit einer Streitschlichtung durch örtlich zuständige Schiedspersonen. Anträge auf ein Sühne- oder Schlichtungsverfahren können schriftlich gestellt oder mündlich zu Protokoll gegeben werden.
Zur Verhandlung werden die Parteien durch die Schiedsperson geladen. Nach den einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften sind sie zum persönlichen Erscheinen verpflichtet. Ein unentschuldigtes Fehlbleiben kann mit einem Ordnungsgeld geahndet werden.
Ziel der Verhandlung ist die Wiederherstellung des sozialen Friedens durch eine gütliche Einigung der Parteien unter gegenseitigem Nachgeben. Keiner soll sich als Verlierer fühlen. Dabei übernimmt die Schiedsperson die Rolle des vermittelnden und ausgleichenden Mediators.Bei folgenden sogenannten Privatklagedelikten ist ein Sühneverfahren die Prozessvoraussetzung für ein späteres Gerichtsverfahren:
- Hausfriedensbruch § 123 StGB
- Beleidigung § 185 StGB
- Üble Nachrede § 186 StGB
- Verleumdung § 187 StGB
- Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener § 189 StGB
- Verletzung des Briefgeheimnisses § 202 StGB
- Körperverletzung § 223 StGB
- Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB
- Bedrohung § 241 StGB
- Sachbeschädigung § 303 StGB
- Vollrausch, wenn die im Rausch begangene Tat zuvor ein zuvor genanntes Vergehen darstellt § 323 a StGB
Seit 01.12.2008 ist durch das neue Landesschlichtungsgesetz auch bei zivilrechtlichen Angelegenheiten in folgenden Fällen ein Schlichtungsverfahren vor Klageerhebung erforderlich:
1. In Streitigkeiten über Ansprüche wegen
a) der in §906 BGB geregelten Einwirkungen sofern es sich um einen gewerblichen Betrieb handelt
b) Überwuchs nach §910 BGB
c) Hinüberfall nach §911 BGB
d) Eines Grenzbaumes nach §923 BGB
e) der im Landesnachbarrechtsgesetzes geregelten Nachbarrechte, sofern es sich nicht um Einwirkungen eines gewerblichen Betriebs handelt
2. In Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind.
Bei den sonstigen Vermögensstreitigkeiten nach BGB ist ein Schiedsverfahren nicht zwingend. Im Hinblick auf die Vermeidung kostspieliger und oft nervenaufreibender Zivilprozesse ist bei Streitwerten bis 5000 Euro dennoch ein Schiedsversuch zu empfehlen.
Gebühren
Für das Sühneverfahren wird eine Gebühr von 15 Euro erhoben. Kommt ein Vergleich zustande, so erhöht sich die Gebühr auf das Doppelte. Im Hinblick auf den Umfang oder die Schwierigkeit einer Angelegenheit kann die Gebühr unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Zahlungspflichtigen auf höchstens 60 Euro erhöht werden.
Hinzu kommen geringe Kosten für Porto und Schreibauslagen. Mit der Antragstellung ist ein Gebührenvorschuss zu leisten.