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Mietpreisspiegel
Mietpreisspiegel
Der Mietspiegel wurde von der Stadtverwaltung Ingelheim unter Beteiligung der Interessensverbände gemäß
§ 558c BGB, (Haus-, Grund- und Wohnungseigentümerverein Ingelheim am Rhein und Umgebung e.V. und Mieterschutzverein für Mainz und Umgebung e.V.) erstellt. Der Mietspiegel findet seine Grundlage in §§ 557-561 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
„ortsübliche Vergleichsmiete“
Die ausgewiesenen Mieten werden kurz als „ortsübliche Vergleichsmiete“ bezeichnet. Der Mietspiegel bildet eine der nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehenen Möglichkeiten zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten. Er bietet den Beteiligten eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung eine Mieterhöhung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches zu vereinbaren, ohne selbst Vergleichsobjekte zu benennen oder erhebliche Kosten für Gutachten aufwenden zu müssen.
Neuvermietungen
Bei Neuvermietungen kann die Miete im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete grundsätzlich frei vereinbart werden. Es sind jedoch die Vorschriften des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG) zu beachten. Nach § 5 WiStG ist die vorsätzliche oder leichtfertige Forderung eines unangemessen hohen Entgeltes für die Vermietung von Wohnraum als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.
Der Mietspiegel sollte daher bei Neuabschlüssen von Mietverträgen als Orientierungshilfe herangezogen werden.