Rathaus-Gebäude

Dienstleistungen Standesamt

Geburt eines Kindes

Bescheinigung Geburt

Zuständig ist das Standesamt des Ortes, an dem Ihr Kind geboren ist.

Bitte nehmen Sie mit den Mitarbeitenden dieses Standesamtes – zweckmäßigerweise schon vor Geburt des Kindes – Kontakt auf und informieren sich dort, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind.

Sofern die Geburt in Ingelheim am Rhein erfolgte, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeitenden.

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