STADTVERWALTUNG

Haushalt

Haushalt

Haushaltsplan

Unter einem Haushaltsplan versteht man in der Finanzwissenschaft die Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Mit der Aufstellung von Haushaltsplänen steuert der Stadtrat die Finanzen der Stadt. Haushaltspläne haben in aller Regel den Rang eines Gesetzes, aber sie sind keine Gesetze im materiellen Sinne, da sie keine Außenwirkung entfalten. Haushaltspläne geben für einen bestimmten Zeitraum (ein Kalenderjahr) die Zielgrößen für die Erträge und Aufwendungen vor. Besonders die Aufwendungen spielen dort eine wichtige Rolle und werden nach ihrem Verwendungszweck differenziert.


1. Nachtragshaushaltssatzung 2023

Die erste Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Stadt Ingelheim am Rhein gibt es zum Herunterladen:
Haushalt 2023 (PDF)

Haushalt 2023

Den Haushalt 2023 der Stadt Ingelheim am Rhein gibt es zum Herunterladen:
Haushalt 2023 (PDF)


Nachtragshaushalt 2022

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 der Stadt Ingelheim am Rhein gibt es zum Herunterladen:
Nachtragshaushalt 2022 (PDF)


Haushalt 2022

Den Haushalt 2022 der Stadt Ingelheim am Rhein gibt es zum Herunterladen:
Haushalt 2022 (PDF)


Nachtragshaushalt 2021

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 der Stadt Ingelheim am Rhein gibt es zum Herunterladen:
Nachtragshaushalt 2021 (PDF)