Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024
Informationen rund um die Wahlen durch das Wahlamt der Stadt Ingelheim am Rhein

Am 09. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ingelheim am Rhein die Europawahl und die kommunalen Vertretungskörperschaften durch die

Europawahl:

Mitglieder des Europäischen Parlaments werden nach dem Verhältniswahlsystem gewählt. Wahlberechtigt sind hierzu alle deutschen Staatsangehörigen ab 16 Jahre und europäischen Staatsangehörigen auf Antrag.

Jeder Wahlberechtigte hat 1 Stimme.

Personalisierte Verhältniswahl zum

  • Kreistag mit 50 Ratsmitgliedern
  • Stadtrat mit 40 Ratsmitgliedern
  • Ortsbeirat für Großwinternheim mit 10 Ortsbeiratsmitgliedern
  • Ortsbeirat Heidesheim mit 14 Ortsbeiratsmitgliedern
  • Ortsbeirat Wackernheim mit 12 Ortsbeiratsmitgliedern

Mehrheitswahl zu den Direktwahlen:

  • Ortsvorsteher für Großwinternheim
  • Ortsvorsteher für Heidesheim
  • Ortsvorsteher für Wackernheim

Sie haben dabei die Gelegenheit, Personen Ihres Vertrauens in die Gremien zu wählen, die zahlreiche Entscheidungen treffen, die für die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar von Belang sind. Nutzen Sie daher Ihre Einflussmöglichkeiten und gehen Sie zur Wahl. Im folgenden Text werden die Möglichkeiten zur Teilnahme an den Wahlen erklärt.

  • Wer darf wählen, wer gewählt werden?

    Ihre Stimme abgeben – also das aktive Wahlrecht ausüben – dürfen bei den Kommunalwahlen alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und dürfen nicht vom Wahlrecht ausdrücklich ausgeschlossen sein. Außerdem müssen Wahlberechtigte seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet eine Wohnung haben, also im Ortsbezirk, in der Stadt, in der Verbandsgemeinde oder im Landkreis. Bei mehreren Wohnungen gilt das Wahlrecht nur am Ort der Hauptwohnung.

    Auch wer für ein Mandat in einem Gremium kandidiert, muss diese Voraussetzungen erfüllen (passives Wahlrecht). Bewerberinnen und Bewerber für das der Ortsvorsteherin/ des Ortsvorstehers, müssen zudem mindestens 23 Jahre alt sein. Wird dieses Amt hauptamtlichen ausgeführt, dürfen die Kandidatinnen und Kandidaten das 65. Lebensjahr am Wahltag noch nicht vollendet haben.

  • Die Wahlbenachrichtigung

    Formelle Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist grundsätzlich die Eintragung in das Wählerverzeichnis für die jeweilige Wahl. Wer im Wählerverzeichnis steht, erhält bis spätestens 24. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung. Wer bis dahin keine Benachrichtigung bekommen hat,

    sollte sich spätestens bis zum 24. Mai 2024 bei der zuständigen Verbandsgemeinde oder Stadtverwaltung zur Überprüfung des Stimmrechts melden.
    Gewählt werden kann entweder am 09. Juni 2024 im Wahllokal oder bereits ab Ende frühestens 06. Mai 2024 per Briefwahl.

  • Wie wähle ich im Wahllokal?

    Im Wahllokal wird die Wahlbenachrichtigung dem Wahlvorstand gegeben und auf Verlangen der Personalausweis bzw. den Identitätsausweis für europäische Wahlberechtigte vorgezeigt. Anschließend erhalten Sie die Stimmzettel zum Ausfüllen in einer Wahlkabine. Die gefalteten Stimmzettel werden in die Wahlurne geworfen, nachdem der Wahlvorstand die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerkt hat.

Briefwahl - Wie funktioniert es?

Das Briefwahlbüro hat geöffnet ab frühestens 06. Mai 2024
Die mögliche Ausgabe wird über die Medien (Kurier, Homepage) veröffentlicht!
Öffnungszeiten und Erreichbarkeit siehe rechte Spalte (mobile Ansicht: unten)

  • Beantragung mit der Wahlbenachrichtigung:

    Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthält einen Wahlscheinantrag, der

    • unterschrieben bei der Stadtverwaltung Ingelheim, Wilhelm-Leuschner-Straße 61, 55218 Ingelheim am Rhein abgegeben

    oder

    • in einem Briefumschlag an die Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein, Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim am Rhein, gesendet wird

    oder

    • in den Briefkasten Wilhelm-Leuschner-Straße 61, 55218 Ingelheim am Rhein bzw. Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim am Rhein,

    eingeworfen wird

  • Briefwahlantrag online über den Link auf der Homepage beantragen:

    Der Briefwahlantrag kann auch über die online Variante
    https://tbk.ewois.de/IWS/start.do?mb=187
    beantragt werden.

  • Briefwahlantrag über QR-Code beantragen:

    Beantragung über Scan des QR-Code, welcher auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist.

  • Briefwahlantrag per Mail beantragen:

    Die Anträge können per E-Mail, briefwahl@ingelheim.de , gestellt werden.

    Der Antrag auf Briefwahl muss folgende Angaben enthalten: Vornamen, Familienname, Geburtsdatum, vollständige Wohnanschrift.

    Der Antrag per Mail kann nur für sich selbst erfolgen!

    Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.

  • Beantragung im Wahlbüro

    Eine Beantragung im Wahlbüro kann dort persönlich, allerdings nicht per Telefon oder SMS erfolgen.

    Mit einer entsprechenden Vollmacht können Sie auch einen Dritten mit der Antragstellung beauftragen. Die dritte Person kann Briefwahlunterlagen für bis zu vier Bevollmächtigungen entgegennehmen.

    Die Briefwahlunterlagen für die gleichzeitig stattfindende Europawahl sind ggf. zusätzlich zu beantragen.

  • Abgabe und Inhalt der Wahlunterlagen:

    Die Briefwahlunterlagen enthalten:

    Europawahl

    • einen weißen Wahlschein
    • einen amtlichen Stimmzettel
    • einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag.
    • einen amtlichen Wahlbriefumschlag (rot), auf dem die vollständige Anschrift angegeben ist, an die der Wahlbrief übersandt werden muss
    • ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl, dass alle wichtigen Hinweise enthält und die Briefwahl durch anschauliche Bilder erläutert.

    Kommunalwahl

    • einen gelben Wahlschein
    • einen amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, sofern der Wahlberechtigte hierzu wahlberechtigt ist
      • Kreistag -Stimmzettel rosa
      • Stadtrat-Stimmzettel gelb
      • Ortsvorsteher-Stimmzettel lila/pink*
      • Ortsbeirat-Stimmzettel orange*

    *nur in den Ortsbezirken Großwinternheim, Heidesheim und Wackernheim

    • einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag.
    • einen amtlichen Wahlbriefumschlag (orange), auf dem die vollständige Anschrift angegeben ist, an die der Wahlbrief übersandt werden muss
    • ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl, dass alle wichtigen Hinweise enthält und die Briefwahl durch anschauliche Bilder erläutert.


    Der verschlossene Wahlbriefumschlag muss spätestens am Wahltag beim Wahlvorstand sein; deshalb sollte dieser am Mittwoch, 05. Juni 2024, in den Briefkasten eingeworfen sein.

    Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahl vor Ort zu beantragen und im Wahlbüro sogleich seine Stimme abzugeben.

    Für Fragen zur Wahl steht das Team des Wahlbüros, telefonisch oder persönlich; Konrad-Adenauer-Straße 4, zur Verfügung.