POLITIK

Beiräte und Vertretungen

Beiräte und Vertretungen

Ortsbeiräte

Im Stadtteil Ingelheim-Großwinternheim wurde nach der Eingemeindung, der selbständigen Gemeinde Großwinternheim im Jahr 1972 zur Stadt Ingelheim, ein Ortsbeirat eingerichtet. Rechtsgrundlage sind §§ 74 und 75 Gemeindeordnung i. V. m. § 3 der Hauptsatzung der Stadt Ingelheim am Rhein. Die Stadtteile Ingelheim-Heidesheim und Ingelheim-Wackernheim wurden 2019 eingemeindet und erhielten ebenfalls Ortsbeiräte.

Der Ortsbeirat hat die Belange des Ortsbezirks zu wahren und die Gemeindeorgane durch Beratung, Anregung und Mitgestaltung zu unterstützen. Er ist in allen wichtigen Fragen, die den Ortsbezirk berührt, vor der Beschlussfassung durch den Stadtrat zu hören.

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Beirat für Migration und Integration

Der Beirat für Migration und Integration (BMI) ist die offizielle Vertretung der Menschen mit Migrationshintergrund in der Stadt Ingelheim am Rhein.

Der Beirat setzt sich ein: 

    für ein gleichberechtigtes Zusammenleben der Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund in Ingelheim
    gegen Vorurteile, Diskriminierung und Gewalt
    für eine Verbesserung der Situation in Kindergarten, Schule und Ausbildung
    gegen Benachteiligung und Diskriminierung in der Arbeitswelt
    für die interkulturelle Öffnung der sozialen Dienste
    für die Unterstützung und Förderung von Migrantenorganisationen
    für bessere Lebensbedingungen von Senior*innen mit Migrationshintergrund
    für Toleranz, kulturelle und religiöse Freiheit
    für Hilfestellung bei Behördengängen / im Sozialbereich / bei der Informationsvermittlung

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Seniorenbeirat

Der Seniorenbeirat ist die Interessenvertretung der Senior*innen. Er berät die Organe der Stadt in allen Selbstverwaltungsangelegenheiten, die die Belange der älteren Einwohner*innen berühren.

Der Seniorenbeirat gibt Anregungen und Empfehlungen an Behörden, Verbände und Organisationen zu Gunsten der älteren Einwohner*innen. Darüber hinaus fördert der Seniorenbeirat den Erfahrungsaustausch, die Meinungsbildung und die Koordinierung von Maßnahmen für die Anliegen der älteren Einwohner*innen.

Auf Antrag des Seniorenbeirates hat der Oberbürgermeister dem Stadtrat eine Angelegenheit, die zu den Aufgaben des Seniorenbeirates gehören, zur Beratung und Entscheidung vorzulegen; die oder der Vorsitzende des Seniorenbeirates ist berechtigt, bei der Beratung mit beratender Stimme teilzunehmen. Die Geschäftsführung des Seniorenbeirates obliegt dem Seniorenbüro.

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