Umwelt und Klima

Lärm- und Immissionsschutz

Immissionsschutz

Immissionen sind Einwirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.


Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) dient dazu, die Allgemeinheit und insbesondere die Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Diese müssen von sogenannten Anlagen ausgehen. Für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen ist ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren notwendig, wenn die Anlagen in der 4. Verordnung zum BImSchG aufgeführt sind.

Die übrigen, immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (zum Beispiel Sportplätze, Freizeitanlagen, Baumaschinen) sind so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, vermieden werden und schädliche Umwelteinwirkungen, die nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, auf ein Mindestmaß begrenzt werden.

Fluglärm

Flugzeuge sind auch über dem Stadtgebiet eine nennenswerte Lärmquelle. Die Stadtverwaltung Ingelheim hat in Frei-Weinheim, Nieder-Ingelheim und Großwinternheim auf Antrag des Stadtrates, Fluglärm-Messstationen installiert, nach der Eingemeindung kam auch Wackernheim dazu. Die vier kalibrierten Messstationen registrieren jede Flugbewegung über den vorgenannten Stadtteilen. Anhand dieser Daten wird der genaue Umfang der Lärmbelastungen am Tag und in der Nacht bestimmt. Dies ist insbesondere wichtig, seit die neue Landebahn Nordwest in Betrieb gegangen ist und beim Start die Südumfliegung geflogen wird.

Die Messstationen bieten allen Bürger*innen die Möglichkeit, sich umfangreich über die Flugbewegungen im Raum Ingelheim zu informieren und sich über unverhältnismäßigen Lärm zu beschweren. Das Portal des unabhängigen Vereins „Deutscher Fluglärm Dienst e. V.“ (www.dfld.de) stellt die Aufzeichnungen online zur Verfügung und eröffnet damit eine einfache Möglichkeit sich über besonders störende Lärmereignisse durch Flugzeuge zu beschweren. Die Daten werden zum Nachweis gespeichert und weiter aufbereitet. So können neben der täglichen Statistik Flüge mehrere Monate zurückverfolgt werden.

Wie kann man sich über Fluglärm beschweren?

Über Telefon bei der Fraport: kostenlose Rufnummer 0800-2345679

Über Mail bei der Fraport: info(at)fraport.de

Über Internet: dfld.de oder fluglaerm-rheinhessen.de

Jede Beschwerde muss bearbeitet werden.