Kultur und Tourismus

Stadtarchiv

Stadtarchiv

Ein Kommunalarchiv hat in der Regel einen bestimmten Zuständigkeitsbereich und im Gegensatz zu Museen und Bibliotheken beruhen die Bestände dieser Archive nicht primär auf Sammlungstätigkeit, vielmehr erwachsen sie aus dem natürlichen, regelmäßigen Zugang von Verwaltungsakten eines sogenannten Registraturbildners.

Dadurch handelt es sich bei Archivalien größtenteils um absolute Unikate, die das „Gedächtnis“ einer Stadt bilden.

Die Überlieferungsbildung hat somit in erster Linie vor allem die Aufgabe, die lokale Gesellschaft und Lebenswirklichkeit angemessen abzubilden. Dabei umfasst eine adäquate archivalische Überlieferung all jene Informationen, die einerseits für die Rechtssicherung der Kommune sowie ihrer Bürger*innen und andererseits zur Darstellung der historischen wie der aktuellen Entwicklung der Kommune und ihrer Individualität von Bedeutung sind.

Wissenswertes zum Stadtarchiv

  • Zuständigkeiten

    Das Stadtarchiv Ingelheim am Rhein ist das zuständige Endarchiv für die Stadt und damit aller städtischen Verwaltungsstellen, nachgeordneter und angegliederter Einrichtungen, sämtlicher städtischer Ausschüsse, einschließlich deren Rechts- und Funktionsträger*innen.

  • Aufgaben

    Das Stadtarchiv Ingelheim nimmt basierend auf § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 des Landesarchivgesetzes Rheinland-Pfalz vor allem folgende Aufgaben wahr:

    • dauerhafte Übernahme, Erschließung, Verwaltung, Bewahrung, Bestandserhaltung und öffentliche Nutzbarmachung archivwürdiger Informationsträger der Stadtverwaltung Ingelheim, aber auch von Privatpersonen, Firmen, Verbänden, Vereinen, politischen Parten beziehungsweise Gruppierungen und sonstigen Organisationen.
    • Erforschung, Dokumentierung und Vermittlung der Stadtgeschichte in Form von Archivberatungen, Unterstützung der heimatkundlichen und genealogischen Forschung, Zusammenarbeit mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen und Schulen, Durchführung von Ausstellungen, Herausgabe von Veröffentlichungen beziehungsweise Abhaltung von Vorträgen.
    • Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Stadtarchiv an Schenkungen jeder Art (Privatpersonen, Firmen, Vereine usw.) interessiert ist. Bitte kontaktieren Sie uns vor der eventuellen Vernichtung von Beständen, da diese eventuell für eine Übernahme in das Archiv in Frage kommen.
  • Bestände

    Das Stadtarchiv Ingelheim verwahrt mehr als 100.000 Einzelautographe, Dokumente, Aktensammlungen, Konvolute, Zeitungsausschnitte oder auch Urkunden, die umfangreiche Einblicke in das gesamtgesellschaftliche Leben der Stadt Ingelheim und der früher selbständigen Gemeinden Frei-Weinheim, Nieder-Ingelheim (inklusive Sporkenheim), Ober-Ingelheim und Großwinternheim geben.


    Hauptbestände

    Rep. I: Archivgut der Verwaltungen Frei-Weinheim, Nieder-Ingelheim und Ober-Ingelheim mit chronologischen Schwerpunkt zwischen den Jahren circa 1750 bis 1850.

    Rep. II:  Archivgut der Verwaltungen Frei-Weinheim, Nieder-Ingelheim und Ober-Ingelheim mit Einsatz der Überlieferung etwa im Jahr 1750 und Fortführung bis knapp nach 1900.

    Rep. III: Archivgut der Verwaltungen Frei-Weinheim, Nieder-Ingelheim und Ober-Ingelheim, dessen Hauptaugenmerk auf den Jahren zwischen circa 1850 bis in die heutige Zeit liegt.

    Rep. IV: Archivgut der Verwaltungen Frei-Weinheim, Nieder-Ingelheim und Ober-Ingelheim sowie der Stadt Ingelheim von Anfang des 19. bis ins 21. Jahrhundert.

    Rep. GW: Archivgut ausschließlich der Verwaltung Großwinternheim mit Beständen vom 16. bis 20. Jahrhundert.

    FB A:  Archivgut der Stadt Ingelheim sowie des Spezialbestandes „Winzerkeller“ inklusive der verzeichneten Ankäufe, Schenkungen und Deposita ab circa 1900.


    Sondersammlungen

    Personenstand: umfasst sämtliche vom Standesamt geschlossenen Geburten-, Heirats- und Sterberegister seit dem Jahr 1799 inklusive den Sammelakten.

    Plansammlung: umfasst circa 800 Situationspläne, Lagepläne, Flurkarten usw.

    Plakatsammlung usw.: umfasst circa 400 Plakate vom Rotweinfest, Musikveranstaltungen usw.

    Fotosammlung: umfasst circa 3.000 Fotografien, Dias, Glasplatten, Klischees, Postkarten und Negative mit Ansichten zu den einzelnen Stadtteilen sowie speziellen Ereignissen, aber auch Videos und Tonaufnahmen

    Zeitungsarchiv: umfasst mit wenigen Lücken vor allem Ausgaben des Intelligenzblattes für den Kreis Bingen der Jahre 1835-1847, des Rhein-Nahe-Boten der Jahre 1875-1897, der Rhein- und Nahe-Zeitung der Jahre 1897-1920, des Rheinhessischen Beobachters der Jahre 1859-1922, des Ingelheimer Anzeigers der Jahre 1906-1920, der Ingelheimer Zeitung der Jahre 1922-1942 und 1950-1957 sowie der Allgemeinen Zeitung der Jahre 1957-1964 und seit 1969.

    Bauanträge: umfasst circa 4.000 Anträge zu Neubauten, Abrissen, Umbauten von der Mitte des 19. bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts.

    Objektsammlung: umfasst einige wenige Objekte zu den Städtepartnerschaften, von Vereinen oder auch Gemälde.

    Auch einige interessante Deposita, Schenkungen und Nachlässe zählen zu den Beständen.

    Außerdem verwahrt das Stadtarchiv zahlreiche historische Parzellenkarten und Brandkataster sowie die Haderbücher, deren älteste im Jahr 1387 einsetzen.

    Das Archiv verfügt ferner über eine kleine Fachbibliothek, die vor allem die Heimatjahrbücher des Landkreises Mainz-Bingen und die Schriften des Historischen Vereins Ingelheim umfasst. Die Bestände der Präsenzbibliothek können zu Forschungszwecken zu den Sprechzeiten des Stadtarchivs eingesehen werden.

  • Benutzung

    Die Archivgesetze erkennen ein Anrecht der Öffentlichkeit auf Nutzung der Archive an. In der Regel ist vorgesehen, dass nach Ablauf von 30 Jahren die in der öffentlichen Verwaltung angefallenen Vorgänge interessierten Bürger*innen vorgelegt werden können.

    Alle, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, können nach Maßgabe der Satzung des Stadtarchivs das Archiv benutzen, soweit gesetzliche Bestimmungen, Regelungen der Stadt Ingelheim oder Vereinbarungen mit derzeitigen oder früheren Eigentümer*innen des Archivguts beziehungsweise mit entsprechend Berechtigten dem nicht entgegenstehen.

    Im Gegensatz zu einer Bibliothek handelt es sich bei Archivbeständen nicht um ausleihfähige Objekte. Archivalien sind Präsenzstücke, die nach Terminvereinbarung jederzeit zu den Sprechzeiten des Archivs vor Ort eingesehen werden können.

    Die Benutzung des Stadtarchivs ist gebührenfrei. Anmeldungen sollten vorher telefonisch, postalisch, per Fax oder per E-Mail vorgenommen werden. Hierbei sollte möglichst schon der Recherchewunsch beziehungsweise das Forschungsthema angegeben werden.

    Bitte beachten Sie: Reproduktionen können aus Gründen des Schutzes der Originale nicht in jedem Fall vorgenommen werden.

  • Sonderregelungen

    Personenbezogenes Schriftgut darf in Rheinland-Pfalz frühestens 30 Jahre nach dem Tod der Benannten freigegeben werden. Ist der Todestag nicht bekannt, so endet die Sperrfrist 110 Jahre nach dem Geburtsjahr. Kommen also in den Aktenbeständen Namen vor, so muss das Stadtarchiv zunächst prüfen, ob die Akten unter Würdigung aller Rechtsvorschriften freigegeben werden dürfen.

    Selbständige Einsichtnahmen in die Personenstandsregister sowie die historischen Karteikarten des Einwohnermeldeamtes sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Genealogische Anfragen können trotzdem gestellt werden und es erfolgt eine Bearbeitung durch das Archivpersonal. Beglaubigte Kopien von Personenstandseinträgen können für amtliche Stellen, wie zum Beispiel Nachlassgerichte, zum Preis von 2 Euro pro DIN A4-Seite angefordert werden.

Haderbücher Ingelheims

Mit jemandem oder etwas hadern, heißt heute, sich über jemanden zu beklagen, sich mit jemandem zu streiten oder über etwas unzufrieden sein. Im Mittelalter und der Frühen Neuzeit bedeutete es aber auch, einen Prozess zu führen, in dem der Streit, der Hader, zwischen den Parteien ausgetragen wurde. Das Ingelheimer Reichsgericht tagte mehrmals wöchentlich und nahm sich des alltäglichen Haders an.
Sechs dieser Bände werden seit dem Jahr 2010 im Rahmen des Editionsprojektes „Ingelheimer Haderbücher“ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Zur Webseite der Haderbücher

Stadtgeschichte

Ingelheim, seit 1996 Kreisstadt des Landkreises Mainz-Bingen, entstand als „Stadt“ im Jahre 1939 aus den ehemals selbständigen Gemeinden Ober-Ingelheim, Nieder-Ingelheim mit Sporkenheim und Frei-Weinheim. Im Zuge der Verwaltungsreform wurde Großwinternheim 1972 eingemeindet. 2019 kam die Verbandsgemeinde Heidesheim mit den Orten Heidesheim und Wackernheim als neue Stadtteile dazu.

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