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e-Rechnung
e-Rechnung
| Behördenname | Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein |
| Leitweg-ID | 073390030030-001-10 |
| Peppol-ID | 0204:073390030030-001-10 |
| zre-rlp@poststelle.rlp.de |
Sehr geehrte Lieferanten,
wir bitten Sie, uns ab dem 01.04.2025 nur noch elektronische Rechnungen zu senden und dies über den zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) zu tun. Ab dem 01.04.2025 sind Rechnungssteller dazu verpflichtet, für alle Rechnungen aufgrund von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen in RLP elektronische Rechnungen zu verschicken. Dies ist in §1 sowie §3 der E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) geregelt und gilt unabhängig vom Auftragswert.
Öffentliche Aufträge sind hier definiert.
Definition e-Rechnung
Eine e-Rechnung ist nicht nur von einer Rechnung auf Papier zu unterscheiden, sondern auch von einer digitalen Rechnung, z. B. im PDF-Format. Allgemeine Informationen und genauere Spezifizierungen dazu, welche Kriterien eine E-Rechnung erfüllen muss, finden sich auf dem E-Rechnungs-Portal RLP.
Nutzung des ZRE
Um den ZRE nutzen zu können, müssen Sie sich hier registrieren. Die Registrierung erfolgt mit Hilfe des „Mein Unternehmenskonto“ auf Basis von ELSTER. Genauere Informationen erhalten Sie hier. Sie müssen jede Firma (pro Umsatzsteuer-ID) einzeln registrieren.
Nähere Informationen zum Einreichen elektronischer Rechnungen über den zentralen E-Rechnungseigang RLP finden Sie hier: