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Kriminalpräventiver Arbeitskreis
Kriminalprävention: Vorsicht vor manipulierten Gutscheinkarten im Supermarkt
Betrüger*innen stehlen Gutscheinkarten, kopieren den Barcode auf der Rückseite und kleben ihn auf die noch nicht aktivierten Karten, die in den Regalen der Geschäfte hängen. Greift ein* Kund*in nach einem solchen manipulierten Exemplar und bezahlt es an der Kasse, wird die gestohlene Karte aktiviert und nicht diejenige, die von dem*der ahnungslosen Käufer*in gerade erworben wurde. Hier passen Barcode und Gutscheinnummer mit dem Sicherheits-PIN nicht überein und die Karte ist somit wertlos. Die Ursprungskarte mit der nötigen PIN befindet sich ja im Besitz der Betrüger*innen. Diese können die aktivierte Gutscheinkarte sofort einlösen und sich den Wert sichern, während der*die Kund*in und der*die eventuell Beschenkte*r leer ausgehen.
Wirksamer Schutz vor Gutscheinbetrug kann wie folgt aussehen:
- Die Gutscheinkarte vor dem Kauf genau prüfen und darauf achten, dass der Barcode unbeschädigt ist und keine Anzeichen von Manipulation aufweist.
- Karte möglichst sofort aktivieren und verwenden, im Betrugsfall lässt sich der Code schnell sperren.
- Kassenbeleg als Nachweis für den Kauf der Karte aufheben. Im Falle eines Betrugs kann dies helfen, die Transaktion zurückzuverfolgen und Ansprüche geltend zu machen.
- Gutscheinkarten möglichst bei vertrauenswürdigen Online-Anbietern oder in Geschäften kaufen, in denen die Gutscheinkarten nicht unbeaufsichtigt im Verkaufsraum hängen.
- Polizei informieren und Anbieter der Guthabenkarte in Kenntnis setzen.

