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Kriminalpräventiver Arbeitskreis

Kriminalprävention: Vorsicht vor manipulierten Gutscheinkarten im Supermarkt

Betrüger*innen stehlen Gutscheinkarten, kopieren den Barcode auf der Rückseite und kleben ihn auf die noch nicht aktivierten Karten, die in den Regalen der Geschäfte hängen. Greift ein* Kund*in nach einem solchen manipulierten Exemplar und bezahlt es an der Kasse, wird die gestohlene Karte aktiviert und nicht diejenige, die von dem*der ahnungslosen Käufer*in gerade erworben wurde. Hier passen Barcode und Gutscheinnummer mit dem Sicherheits-PIN nicht überein und die Karte ist somit wertlos. Die Ursprungskarte mit der nötigen PIN befindet sich ja im Besitz der Betrüger*innen. Diese können die aktivierte Gutscheinkarte sofort einlösen und sich den Wert sichern, während der*die Kund*in und der*die eventuell Beschenkte*r leer ausgehen.

Wirksamer Schutz vor Gutscheinbetrug kann wie folgt aussehen:

  • Die Gutscheinkarte vor dem Kauf genau prüfen und darauf achten, dass der Barcode unbeschädigt ist und keine Anzeichen von Manipulation aufweist. 
  • Karte möglichst sofort aktivieren und verwenden, im Betrugsfall lässt sich der Code schnell sperren. 
  • Kassenbeleg als Nachweis für den Kauf der Karte aufheben. Im Falle eines Betrugs kann dies helfen, die Transaktion zurückzuverfolgen und Ansprüche geltend zu machen. 
  • Gutscheinkarten möglichst bei vertrauenswürdigen Online-Anbietern oder in Geschäften kaufen, in denen die Gutscheinkarten nicht unbeaufsichtigt im Verkaufsraum hängen. 
  • Polizei informieren und Anbieter der Guthabenkarte in Kenntnis setzen.