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Bürgerservice
„BundID“ löst „Nutzerkonto Rheinland-Pfalz“ ab
Um online Anträge bei Behörden zu stellen oder Medien auszuleihen, ist es für Bürger*innen nötig, eine persönliche Identifikation nachzuweisen. Bislang war dies unter anderem mit der Anmeldung im „Nutzerkonto Rheinland-Pfalz“ möglich.
Das Land Rheinland-Pfalz hat zum Jahresbeginn 2024 eine Umstellung des bisherigen Systems „Nutzerkonto Rheinland-Pfalz“ auf die sogenannte „BundID“ vorgenommen. Mit der BundID erfolgt ebenfalls eine digitale Identifizierung, um beispielsweise Online-Anträge zu stellen. Außerdem können Bürger*innen künftig bundesweit Online-Anträge stellen oder auch Bescheide und Nachrichten zu einem digital gestellten Antrag im persönlichen BundID-Postfach empfangen. Hierbei wird eine sichere und effiziente Kommunikation gewährleistet.
Die Umstellung erfolgt in einem ersten Schritt für alle Online-Verwaltungsleistungen im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und gilt zunächst für Privatpersonen. Laut Aussage des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung in Rheinland-Pfalz soll für Unternehmen der Umstieg vom Nutzerkonto Rheinland-Pfalz auf das „Mein Unternehmenskonto“ erst Ende 2024 erfolgen.
Auf der Internetseite https://id.bund.de gibt es alle weiteren Informationen zur Einrichtung und Nutzung des BundID-Kontos.

