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Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer und Abgaben
Die Hebesätze der Grundsteuern A und B bleiben für das Kalenderjahr 2024 unverändert.
Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes werden deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuern A und B für das Kalenderjahr 2024 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Dies gilt gleichermaßen für den Deutschen Weinfonds, die Weinabsatzförderung und den Landwirtschaftskammerbeitrag.
Diese Steuern und Abgaben sind nach dem zuletzt ergangenen Abgabenbescheid zu den angegebenen Fälligkeitsterminen zu entrichten.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Festsetzung treten für die Pflichtige/den Pflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Abgabenbescheid zugegangen wäre. Gegen die Festsetzung der Steuern, Abgaben und Beiträge kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein, Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim am Rhein erhoben werden.
Auf die Möglichkeit die fälligen Beträge im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens einziehen zu lassen wird hingewiesen. Die Vordrucke für das Abbuchungsverfahren sind bei der Stadtkasse und im Internet unter www.ingelheim.de erhältlich.
Ingelheim am Rhein, 8. Januar 2024
Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein
Ralf Claus
Oberbürgermeister
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