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Finanzverwaltung
Verzögerung bei der Umschreibung der Grundsteuer
Leider stehen die Programme, deren Einsatz ursprünglich für November 2025 geplant war, nicht wie vorgesehen zur Verfügung. Ein konkreter Zeitraum für die Einführung der Programme konnte bisher nicht genannt werden.
Dies hat zur Folge, dass sämtliche Änderungen an Grundstücken (einschließlich der Änderung der Eigentumsverhältnisse), die im Kalenderjahr 2025 bisher eingetreten sind, derzeit nicht von den Finanzämtern hinterlegt werden können. Folglich können den Bürger*innen noch keine entsprechenden Grundsteuer(mess)bescheide auf den 1. Januar 2026 zur Verfügung gestellt werden.
Von dieser Verzögerung ist nicht nur Rheinland-Pfalz betroffen, sondern eine Vielzahl an Bundesländern. Der Grund dafür ist, dass die steuerlichen Programme durch ein gemeinsames Programmierverbundsystem entwickelt werden, bei dem ein Bundesland als federführendes Land die Programme für alle beteiligten Länder bereitstellt.
Die Stadt Ingelheim bittet um Verständnis und versichert, dass die Finanzämter die Bearbeitung der ausstehenden Fortschreibungen aufnehmen werden, sobald die notwendigen Programme einsatzbereit sind.
Bei Rückfragen stehen die städtischen Mitarbeitenden der Steuerabteilung gerne zur Verfügung.

