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Ausbaubeiträge
Wiederkehrende Beiträge – wichtige Information für alle Grundstückseigentümer*innen
Bei der Veranlagung wurden im Abrechnungsprogramm die Prozentsätze des Gemeindeanteils einerseits und des Anliegeranteils andererseits vertauscht. Gemäß Paragraph 6 der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen der Stadt Ingelheim beträgt der Gemeindeanteil in der Einheit Nieder-/Ober-Ingelheim 35 Prozent und der Anliegeranteil 65 Prozent. In den aktuellen Bescheiden ist jedoch fälschlicherweise ein Anteil von 65 Prozent für die Gemeinde und ein Anteil von 35 Prozent für die Anlieger hinterlegt.
Daher muss nun eine Korrektur vorgenommen werden, welche zu Nachzahlungen führen wird. Aus diesem Grund erhalten alle Grundstückseigentümer*innen der betroffenen Einheit einen entsprechenden Bescheid, der den Fehler korrigiert. Ein genaues Versanddatum kann zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht genannt werden. Geplant ist jedoch eine Versendung bis Mitte des Jahres. Die Stadtverwaltung Ingelheim bittet alle Grundstückseigentümer*innen um Verständnis für das nun erforderliche Vorgehen. Bei weiteren Fragen zum Thema wiederkehrende Ausbaubeiträge stehen die Mitarbeitenden der Beitragsabteilung unter der zentralen E-Mail-Adresse beitraege@ingelheim.de zur Verfügung. Telefonisch sind die Mitarbeitenden unter 06132 782-363, 782-270 oder 782-234 zu erreichen. Umfangreiche Informationen zu den wiederkehrenden Beiträgen finden Interessierte auch auf der städtischen Internetseite unter www.ingelheim.de/ausbaubeitraege.

