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Briefwahlunterlagen beantragen
Briefwahlunterlagen für Landtagswahl und Wahl zum*zur Oberbürgermeisterin 2026 beantragen
Bitte beachten: Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen für die Wahl zum Landtag bzw. zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister ist derzeit noch nicht möglich.
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab dem 17. Februar bis zum 20. März zu folgenden Zeiten:
- Montag bis Mittwoch: 8.30 bis 15.30 Uhr
- Donnerstag: 13 bis 18 Uhr
- Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
- Freitag, 20. März 2026: 8.30 bis 15 Uhr
Für die eventuelle Stichwahl Oberbürgermeister*in
- Freitag, 10. April 2026: 8.30 bis 18 Uhr
Onlinebeantragung und Zusendung der Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl und die Wahl zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister am 22.03.2026 sowie einer eventuellen Stichwahl am 12.04.2026
Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Stadt Ingelheim voraussichtlich ab dem 16. Februar 2026 zugestellt. Nach derzeitigem Stand kann mit der Briefwahlausgabe/Versendung am 17. Februar 2026 begonnen werden.
Die Briefwahl kann beantragt werden:
- per E-Mail über die briefwahl@ingelheim.de
- Formlose Beantragung per Brief an Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein, Wahlamt, Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim am Rhein
- Online Beantragung über die Homepage der Stadtverwaltung www.ingelheim.de/briefwahl
Notwendige Angaben für die Briefwahlbeantragung:
- Vorname, Nachname,
- Geburtsdatum
- Straße, Hausnummer, PLZ, Ort bzw. Versandadresse (Urlaubsadresse, Rehaklinik etc.)
- Briefwahlbeantragung gilt für die Landtagswahl und die Wahl zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister und einer eventuellen Stichwahl
Bitte beachten:
Weiterhin ist eine Vor-Ort-Beantragung mit gleichzeitiger Wahl im Briefwahlbüro unter den zu beachtenden Öffnungszeiten möglich.
ab dem 17. Februar bis zum 20. März zu folgenden Zeiten:
- Montag bis Mittwoch: 8.30 bis 15.30 Uhr
- Donnerstag: 13 bis 18 Uhr
- Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
- Freitag, 20. März 2026: 8.30 bis 15 Uhr
Für die eventuelle Stichwahl Oberbürgermeister*in
- Freitag, 10. April 2026: 8.30 bis 18 Uhr
Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung (Attest erforderlich) kann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen von einem Dritten mit Antrag und Vollmacht noch am Wahlsonntag, 22. März 2026 von 8 Uhr bis spätestens 15 Uhr im Briefwahlbüro, Konrad-Adenauer-Straße 4, beantragt und ausgestellt werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die ausgefüllten Unterlagen am Wahl-Sonntag 22. März 2026 bis spätestens 18 Uhr, dem Briefwahlvorstand vorliegen müssen. Wir bitten daher eindringlich, die Wahlunterlagen frühzeitig zu beantragen bzw. ausgefüllt zurück zu senden.
Wähler*innen, die per Briefwahl entscheiden, können ihre Briefwahlunterlagen N I C H T während der gesamten Wahlzeit in ihrem angestammten Wahllokal am Wahl-Sonntag abgeben, sondern lediglich bis maximal 14 Uhr danach müssen diese entweder an die angegeben Adresse auf dem Wahlbrief oder im Rathaus, Wilhelm-Leuschner-Straße 61 abgeben oder in den Briefkasten auf dem Fridtjof-Nansen-Platz 1, einwerfen werden.
Achtung: Briefwahlunterlagen, die postalisch an das Briefwahlbüro zurückgeschickt werden, brauchen nicht frankiert zu werden.
Wähler*innen, die glauben wahlberechtigt zu sein, und bis zum Sonntag, 22. März 2026 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bitten wir diese, sich unter Telefon 06132 782-263 bzw. 06132 782-138 bzw. 06132 782-225 den Stimmbezirk und die Wählerverzeichnis-Nummer zu erfragen. Sodann können die betroffenen Wahlberechtigten am Wahltag in ihrem Wahllokal unter Angabe der Wählerverzeichnis-Nummer und Vorlage des amtlichen Ausweises, ID Karte, Reisepass wählen gehen.
Derzeitige Möglichkeiten bis zur Öffnung des Wahlbüros und Ausgabe der Briefwahl:
Direkt zur Online-Beantragung bitte hier klicken (externe Weiterleitung)
- Beantragung der Briefwahl per E-Mail über die briefwahl@ingelheim.de
- Formlose Beantragung per Brief an Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein, Wahlamt, Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim am Rhein
Angaben notwendig:
Der Antragsteller muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Vollmacht:
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Formloser Antrag:
Bitte senden Sie den Antrag auf Briefwahl per formlosen Antrag an die Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein, Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim am Rhein oder per Mail an Briefwahl@ingelheim.de.
Die Briefwahlunterlagen können erst verschickt werden, wenn die Stimmzettel gedruckt sind. Und diese wiederum können erst gedruckt werden, wenn alle Wahlvorschläge eingereicht und zugelassen sind.
