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Kommunale Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung ist ein Meilenstein auf dem Weg zu energieeffizienten und klimaneutralen Städten und Gemeinden. Ziel dieses Planungsprozesses ist die Entwicklung einer realistischen, wirtschaftlichen und treibhausgasneutralen Wärmeversorgung.
„Die Transformation der Wärmeversorgung ist eine große gesellschaftliche und technische Herausforderung. Wir möchten diesen Prozess gemeinsam mit den Bürger*innen gestalten“, so die Beigeordnete und Klimaschutzdezernentin Dr. Christiane Döll.
Was ist die Kommunale Wärmeplanung?
Derzeit steht die Kommunale Wärmeplanung im Zentrum der Wärmewende in Deutschland, denn die Wärmeversorgung (Raum-Beheizung und Warmwasser-Bereitung) macht hierzulande mehr als 50 Prozent des gesamten Energieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil des CO₂-Ausstoßes. Damit die notwendige Wärmewende und die Umstellung auf erneuerbare Energien und die Nutzung unvermeidbarer Abwärme gelingt, und wir unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zügig überwinden können, soll daher jede Kommune strategisch planen, welche Gebiete in welcher Weise mit Wärme (z. B. dezentral oder leitungsgebunden) versorgt werden sollen und in welcher Weise klimaneutrale Energien bei Erzeugung und Verteilung genutzt werden können.
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist dabei eines der zentralen politischen Instrumente, um dies zu erreichen. Hierbei soll die Kommunale Wärmeplanung zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung mit Zieljahr (spätestens) 2040 in Ingelheim beitragen und dabei sowohl die Bedürfnisse der Bevölkerung als auch den Umweltschutz berücksichtigen.
Ein herausragendes Ziel der Wärmeplanung ist es somit, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg für eine Transformation hin zu einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung zu ermitteln. Hierfür hat der Gesetzgeber auf Bundesebene das Wärmeplanungsgesetz (WPG) erlassen, welches die Bundesländer verpflichtet, sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet flächendeckend Wärmepläne erstellt werden (RLP: Landesgesetz zur Ausführung des Wärmeplanungsgesetzes „AGWPG“).
In RLP wurden als planungsverantwortliche Stellen für die Kommunale Wärmeplanung die Städte sowie die Verbandsgemeinden und die verbandsfreien Gemeinden definiert.
Zeitlicher Ablauf
1. Eignungsprüfung
Zu Beginn erfolgt eine Untersuchung des geplanten Gebiets auf Teilgebiete, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eignen.
2. Bestandsanalyse
Im Zuge der Bestandsanalyse werden als Grundlage für die weitere Bearbeitung der derzeitige Wärmebedarf oder Wärmeverbrauch des beplanten Gebiets, inklusive der eingesetzten Energieträger, die vorhandenen Wärmeerzeugungsanlagen und die für die Wärmeversorgung relevanten Energieinfrastrukturen aufbereitet. Hierbei wird für den Status Quo der Wärmeversorgung eine Treibausgasbilanz erstellt.
3. Analyse der lokalen Potenziale
Im Zuge der Potenzialanalyse erfolgt eine quantitative und räumlich differenzierte Ermittlung der im beplanten Gebiet vorhandenen Potenziale zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien, zur Nutzung unvermeidbarer Abwärme und zur zentralen Wärmespeicherung unter Berücksichtigung bekannter Restriktionen. Dabei definiert die Potenzialanalyse nicht den Umfang, in dem bestimmte Technologien tatsächlich zukünftig zum Einsatz kommen werden, sondern zeigt das maximale Potenzial der vorhandenen Technologien auf.
4. Entwicklung und Beschreibung eines Zielszenarios & Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete
Im Rahmen des Zielszenarios wird die langfristige Entwicklung der Wärmeversorgung für das beplante Gebiet als Ganzes erarbeitet. Dies geschieht im Einklang mit der Einteilung der voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete und der Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr. Das Zielszenario beschreibt, wie das Ziel einer auf erneuerbaren Energien und Nutzung von unvermeidbarer Abwärme basierenden Wärmeversorgung im beplanten Gebiet erreicht werden soll. Dazu wird eine Simulation durchgeführt, welche die Transformation und die Entwicklungen (z. B. Endenergieaufwand, Treibhausgasemissionen, Anteil der Gebäude mit Wärmenetzanschluss) bis zum Erreichen der klimaneutralen Wärmeversorgung ermittelt.
Die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse werden so miteinander verschnitten, dass die beplanten Gebiete in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete mit entsprechenden Wärmeversorgungsarten eingeteilt werden können, um eine kostenoptimale und versorgungssichere erneuerbare Wärmeversorgung zu ermöglichen. Dabei kann z. B. zwischen netzbasierten Versorgungsgebieten (Wärme- oder Wasserstoffnetz) und Gebieten für die dezentrale Wärmeversorgung unterschieden werden. Gebiete mit erhöhtem Einsparpotenzial werden ausdrücklich benannt und aufgezeigt.
5. Entwicklung einer Umsetzungsstrategie mit Maßnahmen zur Erreichung des Zielszenarios
Auf Grundlage der Bestandsanalyse sowie der Potenzialanalyse und im Einklang mit dem Zielszenario wird in diesem Arbeitsschritt eine Umsetzungsstrategie entwickelt. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Zieljahr konkret erreichbar zu machen. Die Maßnahmen werden dabei anhand verschiedener Kriterien aufbereitet, priorisiert und in einem Maßnahmenkatalog zusammengefasst.
6. Fortschreibung der Kommunalen Wärmeplanung
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein langfristig angelegter Planungsprozess und die erstmalige Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans nur der „erste Schritt“. In einem im WPG festgelegten 5-Jahres-Turnus wird der erstellte Wärmeplan regelmäßig überprüft bzw. fortgeschrieben. Der erforderliche Umfang der jeweiligen Fortschreibungen ist von vielen Faktoren (z. B. auch von örtlichen Gegebenheiten und weiteren Entwicklungen) abhängig.
7. Umsetzung
Konkrete Schritte zur Umsetzung von Maßnahmen zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung erfordern eine tiefergehende Planung in separaten Planungsverfahren. Solche Planungen, Machbarkeitsstudien oder Umsetzungen können zeitlich von der Kommunalen Wärmeplanung unabhängig erfolgen (falls gewünscht oder erforderlich auch schon vorher, oder parallel) – sie müssen nicht zwingend auf den Ergebnissen der Kommunalen Wärmeplanung aufbauen.
