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Wahlen zum Beirat für Migration und Integration (BMI) am 10. November 2024
Wer darf wählen?
Das aktive Wahlrecht haben diejenigen, die mindestens 16 Jahre alt sind, drei Monate in Ingelheim wohnen und bis zum 10. August 2024 in ihrem Wahlgebiet mit Erstwohnsitz angemeldet sind.
Außerdem müssen sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Ausländischer Staatsbürgerschaft
- Deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung
- Spätaussiedler*in
- ausländische Staatsbürgerschaft mindestens eines Elternteils
- ein Elternteil Spätaussiedler*in
- Geflüchtete
- Doppelstaatler*in
Wer darf sich als Kandidat*in zur Wahl stellen?
Alle Bürger*innen, die mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Erstwohnsitz in Ingelheim haben, können sich als Kandidat*in für den BMI aufstellen lassen.
Um die kommunale Integrationspolitik zu fördern, richtet die Stadt Ingelheim am Rhein einen Beirat für Migration und Integration ein. Am Sonntag, 10. November 2024 findet die Neuwahl des Beirates für die Legislaturperiode 2024 bis 2029 statt.
Aufgabe des Beirates
Der Beirat für Migration und Integration hat die Aufgabe, das gleichberechtigte Zusammenleben der in der Stadt wohnenden Menschen unterschiedlichster Nationalitäten Kulturen und Religionen zu fördern und zu sichern. Außerdem unterstützt er den kommunalen Integrationsprozess. Er berät die Organe der Stadt Ingelheim am Rhein hinsichtlich der Belange der Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund sowie Fragen der kommunalen Integrationspolitik. Der Beirat für Migration und Integration kann zu allen Fragen, die seinen Aufgabenbereich betreffen, Stellungnahmen abgeben bzw. angehört werden.
Ein engagierter und von der Erfahrung von Menschen mit Migrationshintergrund getragener Beirat kann also eine wichtige Stimme in der Kommunalpolitik sein.
Wahl des Beirates
Der Beirat besteht aus 7 gewählten Mitgliedern, die in allgemeiner, gleicher, geheimer unmittelbarer und freier Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden. Die Wahl wird im Wege der generellen Briefwahl durchgeführt.
Wahlberechtigte
Wahlberechtigt sind alle ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner, Doppelstaatlerinnen und Doppelstaatler sowie Staatenlose, Eingebürgerte und Spätaussiedlerinnen/ Spätaussiedler sowie die Kinder dieser vorgenannten Gruppen, sofern sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten im Stadtgebiet ihre Hauptwohnung innehaben.
Eintragung in das Wählerverzeichnis bis 8. November möglich
Alle wahlberechtigten ausländischen, staatenlosen, eingebürgerten Einwohnerinnen und Einwohner und Doppelstaatlerinnen und Doppelstaatler werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten die Wahlunterlagen ab dem 07. Oktober 2024 automatisch per Post.
Einwohnerinnen und Einwohner, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, aber nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können dies beantragen. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist unter Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis abrufbar und bis spätestens zum 08. November 2024, 18 Uhr bei der jeweiligen Stadtverwaltung abzugeben.
Wer meint wahlberechtigt zu sein und bis Ende Oktober keine Wahlunterlagen bekommen hat, sollte sich an das Wahlamt wenden.
Voraussetzung
In den Beirat gewählt werden können alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Ingelheim am Rhein – egal ob mit oder ohne Migrationshintergrund -, die am Tag der Wahl mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Ingelheim am Rhein haben. Alle notwendigen Unterlagen zur Listenaufstellung sind auf dieser Seite zu finden.
Zu einer Versammlung zur Aufstellung von Bewerberinnen bzw. Bewerbern durch eine nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählergruppe ist im Stadtgebiet öffentlich einzuladen. Dies kann unter anderem durch eine von der Stabsstelle für Vielfalt und Chancengleichheit veröffentlichte Pressemitteilung geschehen.
Frist für Einreichung der Wahlvorschläge
Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sind bis spätestens Montag, 23.09.2024, 18.00 Uhr bei der Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein, Konrad-Adenauer-Straße 4, 55218 Ingelheim am Rhein einzureichen. Danach können keine Mängel oder Angaben mehr korrigiert oder geändert werden. Es empfiehlt sich deshalb Wahlvorschläge vorher einzureichen, damit diese rechtzeitig geprüft werden können.
Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen über die bevorstehende Wahl und die Vordrucke zur Einreichung der Wahlvorschläge oder für die Eintragung in das Wählerverzeichnis sind auch beim Wahlamt der Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein bzw. bei der Stabstelle für Vielfalt und Chancengleichheit.