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Gremien
Richtigstellung: Sportpark ist nicht beschlossen
In diesem Artikel wird aus einer Sondersitzung des städtischen Sportausschusses berichtet. Der AZ-Artikel besagt, dass die Beschlüsse bereits im Stadtrat beraten und abgestimmt wurden. „Dies ist nicht der Fall“, so Ralf Claus. Bisher hat sich der zuständige Fachausschuss mit der Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Sport- und Freizeitparks, dem Betriebskonzept, der Benutzungsordnung und dem Corporate Design befasst und seine Empfehlungen ausgesprochen.
Der Stadtrat kann für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse Fachausschüsse bilden. „Diese sind in der Regel vorberatend und nicht beschließend“, unterstreicht OB Claus. Der Stadtrat ist gemäß §32 Absatz 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz für die abschließende Beschlussfassung zuständig.
Eine abschließende Vorstellung ist in einer der nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses und des Stadtrates vorgesehen.