STADTVERWALTUNG

Öffentliche Bekanntmachung

Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2040

Der Stadtrat der Stadt Ingelheim am Rhein hat in seiner Sitzung am 13.11.2023 folgenden Beschluss gefasst:

Beschluss

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplan 2040 wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst flächendeckend das gesamte Stadtgebiet und ist im anliegenden Plan dargestellt.

Ziele des Flächennutzungsplans:

Die bestehenden Flächennutzungspläne der Stadt Ingelheim und der Verbandsgemeinde Heidesheim sollen nach der Fusion der Gemeinden 2019 durch einen neuen Flächennutzungsplan ersetzt werden, um den zukünftigen Herausforderungen der Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist im Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.

Der Flächennutzungsplan soll den Planungshorizont der Stadt bis zum Jahr 2040 darstellen. 


Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem
besseren Verständnis der Bekanntmachung.

 

Ingelheim am Rhein,   9. April 2024
Stadtverwaltung

Ralf Claus
Oberbürgermeister