Lernmittelzuschuss/iPad-Zuschuss (Endet zum 31.07.2024)

  • Leistungsbeschreibung

    Die Stadt Ingelheim am Rhein will mit dieser Richtlinie die Familie bei den Lernmittelkosten entlasten.

    Seit dem Schuljahr 2012/2013 gewährt die Stadt Ingelheim allen Ingelheimer Schülerinnen und Schüler, die mit erstem Wohnsitz in Ingelheim am Rhein gemeldet sind, unabhängig vom Schulort, einen Zuschuss für die Lernmittel und die Leihgebühren digitaler Endgeräte.

  • Verfahrensablauf

    Zu beachten für das Schuljahr 2022/23

    Der Antrag für 2022/23 sollte erst dann eingereicht werden, wenn alle Nachweise (siehe Checkliste) vollständig vorliegen.

    Der Zuschuss zu den Lernmitteln beträgt:

    • für Kinder, die eine Grundschule besuchen, pauschal 110 € pro Kind und Schuljahr
    • für Kinder, die eine weiterführende allgemein- u. berufsbildende Schule besuchen, pauschal 135 € pro Kind und Schuljahr
  • Was sollte ich noch wissen?

    Wichtige Info zum Lernmittelzuschuss und I-Pad Zuschuss

    Da der Lernmittelzuschuss und I-Pad Zuschuss eine freiwillige Leistung der Stadt Ingelheim ist, kann die Bearbeitung mehrere Monate dauern. Wir bitten Sie daher von Rückfragen abzusehen.

    Schülerinnen und Schüler, die nicht an der Schulbuchausleihe teilnehmen, haben keinen Anspruch auf die städtischen Lernmittelzuschüsse.


    ACHTUNG:

    Aufgrund der aktuellen Haushaltskonsolidierung und des damit verbundenen Stadtratsbeschlusses, wurden einige freiwillige Leistungen eingestellt. Hierunter fällt auch der Lernmittelzuschuss und der Zuschuss zur Leihgebühr für das iPad.

    Diese freiwilligen Leistungen enden mit dem Schuljahr 23/24 (Ende der Frist zur Antragsstellung: 31.07.2024).

    Da nur noch begrenzt Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, werden nur noch Zuschussanträge für das aktuelle Schuljahr 23/24 bearbeitet. Anträge für die Vorjahre können nicht mehr bewilligt werden.

    Folgende beiden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    - Teilnahme an der Schulbuchausleihe und

    - mit erstem Wohnsitz in Ingelheim gemeldet

    Das Ausleihsystem der entgeltlichen und unentgeltlichen Schulbuchausleihe ist hiervon nicht betroffen.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende