Familienfond

  • Leistungsbeschreibung

    Die Stadt Ingelheim will im Rahmen dieser Richtlinie Kinder und Jugendliche aus Familien mit niedrigem Einkommen die Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben unserer Stadt ermöglichen und sie im Bereich der Bildung unterstützen.

    Berechtigt zum Bezug von Leistungen nach dieser Richtlinie sind alle Kinder und Jugendlichen bis vor Vollendung des 18. Lebensjahres, die in einem Haushalt in der Stadt Ingelheim am Rhein leben und deren Erziehungsberechtigte, beziehungsweise die Bedarfsgemeinschaft in der sie leben

    • Leistungen nach dem SGB II beziehungsweise dem SGB XII erhalten oder
    • auf Grund ihrer Einkommenssituation für den Kindertagesstättenbeitrag einen Anspruch auf Beitragsbefreiung beziehungsweise Beitragsermäßigung auf den niedrigsten Beitragssatz erhalten haben oder
    • auf Grund ihrer Einkommenssituation einen Anspruch auf Lernmittelgutscheine für die im Haushalt lebenden Kinder und Jugendliche haben
    • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) erhalten (Mietzuschuss, Lastenzuschuss)
    • einen Kindergeldzuschlag erhalten
  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen