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Landwirtschaft

EU-Weinbaukartei: Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung

Meldepflichtig sind alle Winzer, die:

- mehr als 1 Ar Rebfläche bewirtschaften
- Flächen zur ausschließlichen Erzeugung von Edelreisern, Eigenverbrauchsflächen beziehungsweise Flächen zu Versuchszwecken bewirtschaften.

Allen Weinbautreibenden, von denen bereits Rebflächendaten in der EU-Weinbaukartei geführt werden, wird im April ein Auszug mit den derzeitigen Daten der EU-Weinbaukartei zugestellt. Zu melden sind alle Rodungen und Pflanzungen, die seit dem 1. Juni 2023 vorgenommen wurden, sowie alle Korrekturen, Bewirtschafterwechsel und Änderungen. Es muss grundsätzlich ein Antrag auf Genehmigung einer Pflanzung gestellt werden und die Genehmigung muss vor der Pflanzung vorliegen (Ausnahme: vereinfachtes Verfahren).

Das ausgefüllte Formular ist bis zum 31. Mai 2024 wahlweise bei der Stadtverwaltung Ingelheim, am Empfang des Interims-Rathauses, bei Herrn Philipp Lutzenburg, Zimmer 218 im Dienstleistungsgebäude, Gartenfeldstraße 10, oder direkt bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz abzugeben. Es wird die Online-Abgabe im Weininformationsportal (https://wip.lwk-rlp.de) empfohlen. Zahlreiche Betriebe nutzen bereits dieses unkomplizierte Angebot. Daher wird der Papierausdruck nur noch einfach versendet.

Die EU-Weinbaukartei dient außerdem als Grundlage für die Gesamthektarertragsregelung. Wegen der Rechtsfolgen wird darum gebeten, auf richtiges und vollständiges Ausfüllen der Meldungen sowie deren fristgerechte Abgabe zu achten.

Weitere Informationen gibt es auf der Website der Landwirtschaftskammer unter www.lwk-rlp.de. Fragen können an die zuständige Dienststelle der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 55543 Bad Kreuznach, gerichtet werden.