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Haushaltskonsolidierung

Lernmittelzuschuss: Stadtrat hebt Bezuschussung auf

Im Zuge des Prozesses wurden alle freiwilligen Leistungen auf den Prüfstand gestellt und mögliche Maßnahmen sorgfältig abgewogen – so auch die freiwillige Leistung des städtischen „Lernmittelzuschusses“. 

Aufgrund der guten Haushaltslage der Stadt Ingelheim konnten wir, im Rahmen der freiwilligen Leistungen, über 15 Jahre lang Familien einkommensunabhängig unterstützen. Seit Inkrafttreten der Richtlinie über Lernmittelzuschüsse gab es aber auch auf anderen Ebenen Entwicklungen zur Unterstützung von Familien, die über ein geringes Einkommen verfügen. So haben einkommensschwache Familien beispielsweise die Möglichkeit, einen Antrag auf Lernmittelfreiheit über das Land Rheinland-Pfalz oder auch einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe beim Bund zu stellen. Bei den Leistungen auf Bildung und Teilhabe gibt es unter anderem die Möglichkeit, Mittel für den Schulbedarf in Höhe von aktuell jährlich 181 Euro zu erhalten.

Weiterhin erhalten lernmittelbefreite Kinder auch das Tablet unentgeltlich zur Verfügung gestellt. 

Auch um eine Doppelförderung zu vermeiden, wurde nun beschlossen, den Zuschuss zu den Lernmitteln für Ingelheimer Schüler*innen nicht mehr anzubieten. Aus diesem Grund wird die Richtlinie zum Ende des Schuljahres (31. Juli 2024) aufgehoben. Dies betrifft sowohl den städtischen Zuschuss zu den Lernmitteln sowie den Zuschuss zur Leihgebühr der digitalen Endgeräte.

Für Fragen und Anregungen steht das Haushaltskonsolidierungsteam der Stadtverwaltung per E-Mail unter zukunft-haushalt@ingelheim.de gerne zur Verfügung.